Norm
JN §31aRechtssatz
Einer Übertragung gemäß § 31 a Abs 1 JN können nur die durch die sachliche Eigenzuständigkeit bedingten Prorogationsgrenzen entgegenstehen; die Übertragung von einem Bezirksgericht an einem Gerichtshof erster Instanz ist immer unzulässig. Nach Rechtskraft des Delegierungsbeschlusses kann dies aber nicht mehr wahrgenommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0046137Dokumentnummer
JJR_19930727_OGH0002_0040ND00506_9300000_001