Norm: ABGB §810AußStrG §72 Abs2AußStrG §145 DZPO §6
Rechtssatz: Vor einer Sachentscheidung hat das Prozeßgericht den Versuch einer Beseitigung des Mangels der verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung der Klagsführung zu unternehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 579/94 Entscheidungstext OGH 13.10.1994 2 Ob 579/94 3 Ob 87/09d Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §810AußStrG §72 Abs2AußStrG §145 D
Rechtssatz: Der zur verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung einer Klage berufene Außerstreitrichter hat sich einen Überblick über den für die Prozessführung bedeutsamen Sachverhalt zu verschaffen, soweit dies mit den Mitteln des Außerstreitverfahren möglich ist. Hiebei hat die Prüfung der Erfolgschancen nicht unter Vorwegnahme des über die Klage abzuführenden streitigen Verfahrens zu erfolgen, ein... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 350 KG P stand je zur Hälfte im Miteigentum des Leopold K und dessen Sohnes Otto K. Die Miteigentumsanteile waren ua. mit einem gegenseitigen Belastungs- und Veräußerungsverbot der Miteigentümer belastet. Leopold K übergab mit Vereinbarung vom 22. 11. 1963 seinen Hälfteanteil seiner Tochter Herta K. Eine grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes der Herta K erfolgte nicht. Die Vereinbarung vom 22. 11. 1963 wurde mit Zusatzvereinbarung vom 22. 6. 1979 insofer... mehr lesen...
Norm: ABGB §811AußStrG §9 E1AußStrG §72 Abs2
Rechtssatz: Rechtsmittelwerbern kommt, obwohl sie keine Erbserklärung abgegeben haben, dennoch Parteistellung und Rekurslegitimation zu, wenn nämlich zweifelhaft ist, ob überhaupt eine Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten ist. Entscheidungstexte 7 Ob 727/83 Entscheidungstext OGH 15.12.1983 7 Ob 727/83 SZ 56/195 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72 Abs2AußStrG §73 Abs1AußStrG §78 B
Rechtssatz: Die Beendigung eines Abhandlungsverfahrens nach § 72 Abs 2 oder § 73 AußStrG schließt eine spätere Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht aus. Entscheidungstexte 1 Nd 506/82 Entscheidungstext OGH 24.03.1982 1 Nd 506/82 7 Ob 756/82 Entscheidungstext OGH 28.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §72 Abs2
Rechtssatz: Der Inhalt einer Amtsbestätigung, mit der lediglich der Übergang der Rechte des Erblassers an den Erben im Fall eines geringfügigen Nachlasses (§ 72 Abs 2 AußStrG) bestätigt wird, kann nicht offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte 4 Ob 407/80 Entscheidungstext OGH 28.04.1981 4 Ob 407/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §531AußStrG §72 Abs2ZPO §1 AgZPO §6
Rechtssatz: Das Fehlen der abhandlungsbehördlichen Genehmigung stellt einen in jeder Lage des Verfahrens von Amtswegen zu berücksichtigenden Mangel dar, der durch Beibringung der bisher fehlenden abhandlungsbehördlichen Ermächtigung zur Prozeßführung unter gleichzeitiger Genehmigung derselben beseitigt werden könnte. Entscheidungstexte 1 Ob 714... mehr lesen...
Norm: ABGB §823AußStrg §72 Abs2
Rechtssatz: Die Erbschaftsklage erfordert keine Ermächtigung im Sinne des § 72 Abs 2 AußStrG. Eine solche wäre nur dann notwendig, wenn ein zur Erbschaft berufener Dritten gegenüber in die Verlassenschaft gehörige Rechte geltend machen wollte, nicht aber dann, wenn ein Erbprätendent gegenüber einem andern besitzenden Erbprätendenten eine Universalklage einzubringen beabsichtigt (JBl 1959, 635 = RZ 1959,179). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E3AußStrG §72 Abs2 Satz2AußStrG §131
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf seine Rechte nach §§ 784, 804, 812 ABGB ist der Noterbe dem Abhandlungsverfahren beizuziehen; er kann sich auf diese Weise - ohne dass dadurch allerdings einem späteren Pflichtteilsprozess in irgendeiner Weise vorgegriffen würde - die Grundlagen für die Berechnung seines Pflichtteils verschaffen und so schon in diesem Stadium des Verfahrens einer allfälligen Ver... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §72 Abs2AußStrG §72 Abs3
Rechtssatz: § 72 Abs 2 und 3 AußStrG kann nicht entnommen werden, daß die dort vorgesehene Ermächtigung auch nur einem von mehreren zur Erbschaft berufenen Erben erteilt werden kann. Entscheidungstexte 6 Ob 152/74 Entscheidungstext OGH 28.08.1974 6 Ob 152/74 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §72 Abs2AußStrG 2005 §153 Abs1
Rechtssatz: Wenn das Gericht mangels eines die im § 72 Abs 2 AußStrG normierte Wertgrenze übersteigenden Vermögens den Beschluss fasst, eine Abhandlung von Amts wegen nicht einzuleiten, liegt eine anfechtbare Verfügung vor. Entscheidungstexte 6 Ob 118/63 Entscheidungstext OGH 27.06.1963 6 Ob 118/63 Veröff: EvBl 1963/435 S 580 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72 Abs2
Rechtssatz: Das Verlassenschaftsgericht kann lediglich zur Erbschaft Berufene - nicht aber bloße Vermächtnisnehmer - und auch sie nur zur Geltendmachung, jedoch nicht zur Ausübung von in den Nachlaß gehörigen Rechten ermächtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 314/59 Entscheidungstext OGH 24.06.1959 2 Ob 314/59 JBl 1959,635 = RZ 1959/179 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72 Abs2
Rechtssatz: Die Ermächtigung ersetzt nicht die Einantwortung des Nachlasses und bewirkt deshalb auch nicht den Übergang der Nachlaßrechte auf den Ermächtigten, sie bedeutet nur die Erteilung des prozessualen Rechtes, den Nachlaß im Prozeß zu vertreten und für ihn Rechte geltend zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob 278/52 Entscheidungstext OGH 23.04.1952 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §354AußstrG §72 Abs2AußStrG §145 BMG §19 Abs2 Z11
Rechtssatz: Mietrechte gehen auf die Erben des verstorbenen Mieters erst mit der Einantwortung über. Der Vermieter kann daher gegen einen in Vertretung des ruhenden Nachlasses dessen unbestrittene Bestandrechte ausübenden Erben keine Räumungsklage mit der Behauptung erheben, daß der Erbe zur Vertretung des Nachlassen aus abhandlungsrechtlichen Gründen - also insbesondere wegen der nic... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72 Abs2MG §19 Abs2 Z11ZPO §561
Rechtssatz: Hat eine Verlassenschaftsabhandlung gemäß § 72 AußStrG nicht stattgefunden und sind zur Erbschaft berufenen Personen nicht vorhanden, so hat eine Kündigung gegen die Verlassenschaft zu Handen eines zu bestellenden Kurators zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn das Abhandlungsgericht zu Unrecht eine Person zur Verfügung über die Mietrechte ermächtigt hat (s. auch 1 Ob 494/51). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §811AußStrG §72 Abs2AußStrG §78 B
Rechtssatz: Falls gemäß § 72 Abs 2 AußStrG keine Verlassenschaftsabhandlung stattfindet, können Gläubiger des Erblassers und Vermächtnisnehmer ihre Ansprüche nur gegen die ruhende Verlassenschaft zu Handen eines Kurators (§ 811 ABGB), nicht aber gegen den Besitzer des Nachlasses geltend machen. Entscheidungstexte 2 Ob 12/37 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72 Abs2ZPO §6
Rechtssatz: Hat ein Kläger, der den Klageanspruch auf die Rechtsnachfolge in einem geringfügigen Nachlaß ohne Erbserklärung und Einantwortung stützt, dem Prozeßgerichte die Ermächtigung nach § 72 Abs 2 AußStrG nicht vorgelegt, so hat das Prozeßgericht gem § 6 ZPO vorzugehen. Entscheidungstexte 2 Ob 652/30 Entscheidungstext OGH 02.07.1930 2 Ob 652/30 ... mehr lesen...