Norm: AußStrG 2005 §45AußStrG 2005 §165AußStrG 2005 §166AußStrG 2005 §167AußStrG 2005 §168AußStrG 2005 §169GKG §7a
Rechtssatz: Beschlüsse, die im Verfahren zur Errichtung des Inventars gefasst werden, haben grundsätzlich verfahrensleitenden Charakter und sind daher nicht selbständig anfechtbar. Ihre Richtigkeit kann in gewissen Fällen mittelbar dadurch überprüft werden, dass eine Partei nach Errichtung des Inventars einen Antrag nach § 166 Abs ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §166
Rechtssatz: Die Identifizierung des Verstorbenen beim Bankinstitut ist ein ebenso starkes Indiz für seine Berechtigung in Bezug auf eine Spareinlage wie in sonstigen Fällen sein Besitz. Auf den Besitz (der Sparurkunde) kommt es in diesem Fall nicht an. Entscheidungstexte 2 Ob 64/17a Entscheidungstext OGH 27.02.2018 2 Ob 64/17a Beisatz: Auch für solche, durch ein... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §166
Rechtssatz: Guthaben auf Oder-Konten sind mangels Bescheinigung des Gegenteils nur mit dem anteilig auf den Erblasser entfallenden Teil als Aktiva der Verlassenschaft anzusehen (so schon 1 Ob 108/13h). Entscheidungstexte 2 Ob 12/18f Entscheidungstext OGH 30.01.2018 2 Ob 12/18f 2 Ob 53/19m Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §802AußStrG 2005 §166
Rechtssatz: Maßgeblich für die Aufnahme in das Inventar sind in erster Linie die Besitzverhältnisse am Todestag des Erblassers. Entscheidungstexte 2 Ob 153/07z Entscheidungstext OGH 09.08.2007 2 Ob 153/07z 10 Ob 58/08i Entscheidungstext OGH 21.04.2009 10 Ob 58/08i Auch; Beisatz: Eine auf den Tode... mehr lesen...
Der Erblasser ist ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorben. Gesetzliche Erben sind seine Witwe Margarete P und seine eheliche Tochter Maria J. Die zum Nachlaß gehörige Liegenschaft EZ 31 KG H mit der Hofstelle in L ist ein Erbhof iS des § 2 Ktn. ErbhöfeG, dessen Übernahmswert mit 732 900 S festgesetzt wurde. Die beiden Erbinnen einigten sich auf die Übernahme des Erbhofes durch die erbliche Tochter gegen Auszahlung eines Betrages von 259 401.48 S an die erbliche Wit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §166AußStrG §174 C1AußStrG §174 C2Krnt HöfeG §10 Abs2Krnt HöfeG §11 Abs1
Rechtssatz: Ist den Erben die auf die Erbteilung abzielende Antragstellung selbst nach rechtskräftiger Einantwortung nicht verwehrt, kann das Verlassenschaftsgericht auch über solche Anträge, die zwar noch vor der Einantwortung gestellt, aber durch die Beschlußfassung über die Einantwortung (also die Einantwortungsurkunde und den gleichzeitig ergangenen Mante... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §604AußStrG §165AußStrG §166AußStrG §168 Abs2
Rechtssatz: Die Vorschiften über den bei der Erbteilung einzuhaltenden Vorgang, wenn als Erben Minderjährige einschreiten, sind auch bei einer Substitutionsabhandlung zu beachten. Entscheidungstexte 7 Ob 658/79 Entscheidungstext OGH 05.07.1979 7 Ob 658/79 EvBl 1980/5 S 15 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A1AußStrG 2005 §166
Rechtssatz: Nicht in das Inventar aufzunehmen sind vom Erblasser bei seinen Lebzeiten verschenkte Sachen. Entscheidungstexte 5 Ob 87/91 Entscheidungstext OGH 21.04.1971 5 Ob 87/91 6 Ob 180/74 Entscheidungstext OGH 28.11.1974 6 Ob 180/74 Beisatz: Mag es sich um bereits erfüllte Schenkungen oder ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs1 Z7 H2AußStrG §97 CAußStrG 2005 §166
Rechtssatz: Die Inventierung wird nur für die Zwecke des Nachlassverfahrens vorgenommen, und die bezügliche Entscheidung des Abhandlungsgerichtes hat Wirkungen auch nur für dieses Verfahren, nicht aber darüber hinaus. Den Parteien bleibt es vielmehr, und zwar ohne dass es dazu einer Verweisung auf den Rechtsweg bedürfte (NZ 1928,60), unbenommen, die Frage im Rechtsweg endgültig auszutrag... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A2AußStrG §100AußStrG 2005 §166
Rechtssatz: Bestrittene Forderungen sind in das Inventar nur aufzunehmen, wenn ihr Bestand bescheinigt ist. Entscheidungstexte 7 Ob 341/63 Entscheidungstext OGH 29.01.1964 7 Ob 341/63 EvBl 1964/305 S 435 6 Ob 243/66 Entscheidungstext OGH 03.08.1966 6 Ob 243/66 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §165AußStrG §166
Rechtssatz: Die Rechtskraft der Einantwortung steht einer späteren Erbteilung nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 288/62 Entscheidungstext OGH 06.12.1962 5 Ob 288/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0008323 Dokumentnummer JJR_19621206_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1380 HAußStrG §166
Rechtssatz: Erbteilungvereinbarung - entgeltlicher Vertrag, aber kein Vergleich. Entscheidungstexte 1 Ob 66/62 Entscheidungstext OGH 28.03.1962 1 Ob 66/62 NZ 1963,152 = EvBl 1962/343 S 432 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0008268 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A2AußStrG §100AußStrG 2005 §166
Rechtssatz: Auch bestrittene Forderungen sind in das Inventar aufzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 213/61 Entscheidungstext OGH 05.07.1961 5 Ob 213/61 EvBl 1961/513 S 637 6 Ob 243/66 Entscheidungstext OGH 03.08.1966 6 Ob 243/66 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §166JN §1 DVd3
Rechtssatz: Wenn über maßgebende Fragen der Erbteilung eine Einigung der Erben nicht herbeigeführt werden kann, ist der Verlassenschaftsrichter auch beim Vorhandensein minderjähriger Erben nicht befugt, die Erbteilung mit Verfügung durchzuführen. In einem solchen Fall muss auch der minderjährige Erbe die Erbteilungsklage einbringen. Entscheidungstexte 1 Ob 505/... mehr lesen...
Norm: ABGB §820ABGB §821AußStrG §166ZPO §406
Rechtssatz: Die Früchte des Nachlasses bleiben in der Erbengemeinschaft. Sie Ausmessung dessen, was jeder Miterbe erhält, erfolgt erst bei Teilung. Die Fälligkeit tritt daher erst mit der vollzogenen Erbteilung , im Prozeßfall erst mit Schluß der Verhandlung erster Instanz ein. Entscheidungstexte 1 Ob 65/58 Entscheidungstext OGH 26.03.195... mehr lesen...
Norm: ABGB §608AußStrG §166Krnt HöfeG §7
Rechtssatz: Wenn anläßlich einer Abhandlung nach Kärntner Höferecht ein Erbübereinkommen getroffen wird, daß die Witwe den Hof übernehme (ins Eigentum) und bei Erreichung des 30. Lebensjahres eines Sohnes diesem den Hof zu übergeben habe, ist im Zweifel keine unentgeltliche Übergabe zu verstehen. Dabei hat analog des Kärntner Höferecht angewendet zu werden, sodaß "der Erbe wohl bestehen könne". Er hat de... mehr lesen...
Norm: AußStrG §166Krnt HöfeG §10 Abs2
Rechtssatz: Zur Erbteilung nach dem Kärntner Höferecht (nach Einantwortung). Entscheidungstexte 1 Ob 755/53 Entscheidungstext OGH 23.11.1953 1 Ob 755/53 JBl 1954,257 = NZ 1954,110 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0008262 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: AußStrG §166
Rechtssatz: Eine Genehmigung im Sinne des § 166 AußStrG kann nicht erfolgen, wenn derjenige, der nach dem Inhalt des Erbübereinkommens eine Verpflichtung übernommen hat, das Abhandlungsprotokoll nicht unterschrieben und eine verbindliche Willenserklärung bestritten hat. Entscheidungstexte 1 Ob 507/52 Entscheidungstext OGH 02.07.1952 1 Ob 507/52 ... mehr lesen...