Norm
AußStrG §97 A1Rechtssatz
Nicht in das Inventar aufzunehmen sind vom Erblasser bei seinen Lebzeiten verschenkte Sachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0007793Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.05.2017