Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE2AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Unter Vertreter im Sinn des § 127 AußStrG sind die gesetzlichen und die gewillkürten Vertreter zu verstehen. Die Frage, ob der Vertreter nur im Namen des Betroffenen oder auch im eigenen Namen rekurrieren darf, konnte offen gelassen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 154/08f Entscheidungstext OGH 03.10.2008 3 Ob 154/08f ... mehr lesen...
Norm: außStrG 2005 §46 Abs3 C2AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Bei einer von dritter Seite beantragten Sachwalterumbestellung ist der Betroffene jedenfalls eine „andere Person" im Sinne des § 46 Abs 3 AußStrG. Eine Abänderung der die Antragsbefugnis des Einschreiters verneinenden Rekursentscheidung im Sinne einer Bejahung der Antragslegitimation hätte einen Eingriff in die verfahrensrechtliche Stellung des durch die Sachwalterin vertretenen Betrof... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §125AußStrG 2005 §127AußStrG 2005 §128
Rechtssatz: Der Betroffene hat gegen eine nicht auf seinen Antrag ergangene Umbestellung seines Sachwalters ein Rekursrecht. Dabei kann er auch durch den bisherigen Sachwalter vertreten werden (vgl 1 Ob 182/05d - RS0006229 T18). Entscheidungstexte 2 Ob 102/08a Entscheidungstext OGH 26.06.2008 2 Ob 102/08a ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §46 Abs3 C2AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Gemäß § 127 letzter Satz AußStrG ist bei Rekursen „im Bestellungsverfahren" (vgl die Überschrift zu § 127 AußStrG), wozu auch die Bestellung eines Verfahrenssachwalters gehört, § 46 Abs 3 AußStrG nicht anzuwenden. Unabhängig von der Frage, ob die Abänderung oder Aufhebung des Beschlusses, mit dem ein Verfahrenssachwalter bestellt wird, mit einem Nachteil für eine andere Person verbunde... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: § 127 erster Satz AußStrG 2005 ist dahin auszulegen, dass - in Abkehr von der Rechtsprechung zu § 249 Abs 2 AußStrG (alt) - auch diejenige Person, die im angefochtenen Beschluss als (endgültiger) Sachwalter bestellt wurde, ungeachtet dessen, dass die Sachwalterbestellung noch nicht rechtskräftig ist, (auch) im Namen und Interesse des Betroffenen Rekurs gegen die Sachwalterbestellung erheben kann. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs4AußStrG §243AußStrG §246 Abs1AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Dritte Personen, insbesondere auch nahe Verwandte des Betroffenen, sind zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Beschluss auf Einstellung des Verfahrens zur Prüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters (§ 243 AußStrG) nicht legitimiert (vergleiche hinsichtlich des nicht rechtswirksam bestellten Sachwalters RIS-Justiz RS0006603, im Gegensatz zum eins... mehr lesen...
Norm: AußStrG §249 Abs2AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Ein noch nicht rechtswirksam bestellter Sachwalter ist gemäß § 249 Abs 2 AußStrG nicht legitimiert, für sich persönlich ein Recht auf Ausübung einer Sachwalterschaft im Weg des Rechtsmittelverfahrens zu erstreiten. Entscheidungstexte 1 Ob 216/01y Entscheidungstext OGH 25.09.2001 1 Ob 216/01y ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238 Abs2AußStrG 2005 §120AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Der einstweilige Sachwalter nach § 238 Abs 2 AußStrG kann seine Bestellung insoweit anfechten, als in seine eigenen Interessen eingegriffen wird. Entscheidungstexte 2 Ob 540/95 Entscheidungstext OGH 11.05.1995 2 Ob 540/95 Veröff: SZ 68/95 6 Ob 55/99b Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238 Abs1AußStrG §243AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Dem für das Bestellungsverfahren bestellten einstweiligen Sachwalter kommt eine, zwar im Interesse des Betroffenen auszuübende, aber von dessen Verfahrensstellung unabhängige, selbstständige Verfahrensstellung zu. Er ist zum Rekurs gegen einen Einstellungsbeschluss nach § 243 AußStrG berechtigt. Der Einstellungsabschluss nach § 243 AußStrG ist nach den allgemeinen Regelungen des E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FAußStrG §249AußStrG §251AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Jedenfalls dem noch nicht rechtswirksam bestellten Sachwalter steht nicht das Recht zu, die Einstellung des Verfahrens auf Bestellung eines Sachwalters durch das Gericht erster oder zweiter Instanz mit der
Begründung: , es wäre doch ein Sachwalter zu bestellen, anzufechten. Entscheidungstexte 1 Ob 684/86 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §249 Abs2AußStrG §249 Abs3AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Dem noch nicht rechtswirksam bestellten Sachwalter kommt nur insoweit Rechtsmittelbefugnis zu, als es sich um seine eigenen Rechte und Pflichten handelt und er persönlich durch die Bestellung beschwert sein kann. Er kann also etwa geltend machen, dass er nicht zum Sachwalter zu bestellen gewesen wäre oder dass der Umfang der ihm eingeräumten Rechte und Pflichten zu wenig deut... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238AußStrG §249 Abs2AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters schränkt die Rechtsmittelbefugnis des Betroffenen im Verfahren zur Bestellung des Sachwalters nicht ein. Entscheidungstexte 1 Ob 542/86 Entscheidungstext OGH 17.03.1986 1 Ob 542/86 2 Ob 637/86 Entscheidungstext OGH 16.06.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §249 Abs2AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Dem Sachwalter ist auch ein Rekursrecht gegen Beschlüsse des Rekursgerichtes einzuräumen, womit Rechtsmittel des Betroffenen gegen erstgerichtliche Beschlüsse, welche der einstweiligen Sachwalter selbst nicht bekämpft hatte, zurückgewiesen wurden, oder denen nicht Folge gegeben wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 581/85 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §249AußStrG §251AußStrG 2005 §43 Abs1AußStrG 2005 §125AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Rechtsmittel und Rechtsmittelbefugnis sind im Sachwalterbestellungsverfahren gegenüber der allgemeinen Verfahrensbestimmung des § 9 AußStrG in den §§ 249 und 251 AußStrG gesondert geregelt. Entscheidungstexte 4 Ob 526/84 Entscheidungstext OGH 18.12.1984 4 Ob 526/84 Veröff... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §247AußStrG 2005 §46 Abs3AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Auf einen verspäteten Rekurs gegen den Beschluss über die Bestellung des Sachwalters kann nicht Bedacht genommen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 607/87 Entscheidungstext OGH 10.06.1978 1 Ob 607/87 Veröff: SZ 60/103 = ÖA 1988,48 8 Ob 616/88 Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §127
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn während des Innehaltens mit der Verlassenschaftsabhandlung gemäß § 127 Abs 1 AußStrG die Inventarisierung zum Zwecke der gerichtlichen Sequestration des Nachlasses bewilligt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 159/72 Entscheidungstext OGH 09.08.1972 5 Ob 159/72 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §812 GABGB §968AußStrG §127
Rechtssatz: Wurde zur Vertretung des Nachlasses in einem vom erbserklärten Erben, dem die Besorgung und die Verwaltung des Nachlasses überlassen worden war, gegen den Nachlaß angestrengten Rechtsstreit ein Kollisionskurator bestellt, besteht kein Grund zu einer Enthebung, wenn nachträglich gemäß § 127 AußStrG die Sequestration des Nachlasses angeordnet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 FABGB §836 AAußStrG §127
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 127 AußStrG über die Sequestration des Nachlasses und die in einem solchen Fall sinngemäß heranzuziehenden Bestimmungen der §§ 833 ff ABGB über das Miteigentum können bei der Bestellung eines Verlassenschaftskurator nicht herangezogen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 118/66 Entscheidungstext OGH 02.06.1966 5 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §127
Rechtssatz: § 127 AußStrG ist kein Hindernis, die Inventur vorzunehmen, wenn bei widersprechenden Erbserklärungen eine bedingte Erbserklärung vorliegt, doch hat der bedingt erklärte Erbe vorläufig die Inventurskosten selbst zu tragen. Entscheidungstexte 1 Ob 436/24 Entscheidungstext OGH 11.06.1924 1 Ob 436/24 SZ 6/215 ... mehr lesen...