Norm
AußStrG §9 FRechtssatz
Jedenfalls dem noch nicht rechtswirksam bestellten Sachwalter steht nicht das Recht zu, die Einstellung des Verfahrens auf Bestellung eines Sachwalters durch das Gericht erster oder zweiter Instanz mit der Begründung, es wäre doch ein Sachwalter zu bestellen, anzufechten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0006603Dokumentnummer
JJR_19861216_OGH0002_0010OB00684_8600000_001