Norm: AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Erhebt ein möglicher Erbe nach Erledigung seines Widerspruches (Behauptung der TestierfähigkeitI) aus einem anderen Grund (Verstoß gegen Erblasser auferlegte Beschränkung) neuerlich Widerspruch gegen denselben Berufungsgrund (Testament), hat eine neuerliche Vernehmung stattzufinden; daß früher eine Vernehmung der streitenden Erben erfolgt war, genügt nicht. Es ist nicht auszuschließen, daß sich bei der Vern... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 Abs2 D
Rechtssatz: Dem Konkurrenten, der behauptet, daß der andere erbunwürdig sei, ist für diesen Streit die Klägerrolle zuzuweisen (GlUNF 14.332). Entscheidungstexte 3 Ob 517/84 Entscheidungstext OGH 04.04.1984 3 Ob 517/84 NZ 1984,131 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0008106 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Klägerrolle, wer sich auf das ältere Testament beruft. Ob das jüngere Testament gültig ist (Frage, ob der Erblasser noch testierfähig war und Frage, ob bei mündlichem Testament die Aussagen der drei Zeugen hinreichend übereinstimmen und ob sie bewußt als Testamentszeugen anwesend waren), ist im Rechtsweg zu klären. Entscheidungstexte 5 Ob 644/80 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §713AußStrG §125 AAußStrG §126 Abs2 A
Rechtssatz: Ein nach der äußeren Form unbedenkliches späteres Testament, das die Rechte des fideikommissarischen Nacherben erweitert, schafft hinssichtlich der allein strittigen Differenz ein stärkeren Erbrechtstitel als das frühere Testament. Daher ist in einem solchen Fall dem Vorerben die Klägerrolle zuzuweisen (teilweise abweichend von 5 Ob 232/58 und 6 Ob 20/69). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Beruft sich ein gesetzlicher Erbe auf zu seinen Gunsten vor Gericht abgeschlossene Erbverzichtsverträge, so ist den die Ungültigkeit des Erbverzichts behauptenden Erben die Klägerrolle zuzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 118/75 Entscheidungstext OGH 27.05.1975 3 Ob 118/75 4 Ob 120/13w Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §115AußStrG §126 Abs2
Rechtssatz: Die Erbserklärung auf Grund des Gesetzes nimmt einer letztwilligen Anordnung nicht die Wirkung hinsichtlich vorhandener testamentarischer Erben. Entscheidungstexte 8 Ob 141/74 Entscheidungstext OGH 01.10.1974 8 Ob 141/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Daß ein Testament im Anschluß an einen Erbvertrag errichtet wurde, macht es zu keinem stärkeren Titel gegenüber einem jüngeren Testament, da Erbvertrag und wechselseitiges Testament nebeneinander bestehen und aufeinander keinen Einfluß haben (GlU 3812, 1838). Entscheidungstexte 6 Ob 159/68 Entscheidungstext OGH 03.07.1968 6 Ob 159/68 NZ 196... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 Abs2 CTEG §11 C
Rechtssatz: Witwe des Erblassers gibt Erbserklärung auf Grund des Gesetzes zum ganzen Nachlaß ab und behauptet Tod der Tochter nach dem Erblasser. Die Brüder des Erblassers geben Erbserklärung auf Grund des Gesetzes zu je 1/6 des Nachlasses ab. Mangels Widerlegung der Vermutung des § 11 TEG hat die erblasserische Witwe gegenüber den erblasserischen Brüdern die schwächere Position. Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §713AußStrG §126 Abs2 CZPO §226 IV
Rechtssatz: Werden zwei Klagen auf Feststellung der Ungültigkeit je eines Testamentes erhoben und im Prozeß auf Feststellung der Ungültigkeit des späteren Testamentes rechtskräftig dessen Gültigkeit festgestellt, so ist die zweite Klage mangels Rechtsschutzinteresses abzuweisen. Wird infolge Wiederaufnahme das im ersten Prozeß ergangene Urteil behoben, dann kann eine neue Klage auf Feststellung der ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Zur Verteilung der Klägerrolle im Erbrechtsstreit bei widersprechenden Erbserklärungen auf Grund verschiedener Testamente. Entscheidungstexte 6 Ob 175/59 Entscheidungstext OGH 10.06.1959 6 Ob 175/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0008076 Dokumen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Auch bei Abgabe widerstreitender Erbserklärungen auf Grund desselben Testamentes hat der Abhandlungsrichter die Parteirollen zu verteilen und eine Frist zur Klage zu bestimmen (betrifft die Abgabe von 6 einander ausschließenden Erbserklärungen auf Grund desselben Testamentes). Entscheidungstexte 5 Ob 11/59 Entscheidungstext OGH 18.02.1959 5 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Wenn das Verlassenschaftsgericht bei widersprechenden Erbserklärungen, die auf ein und dasselbe Testament gestützt werden, demjenigen die Klägerrolle gegenüber dem ausdrücklich zum Erben Eingesetzten zuweist, der behauptet, das Testament sei dahin auszulegen, in Wahrheit sei er Erbe, der Eingesetzte nur Legatar, liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Das Erbrecht des Vorerben ist gegenüber dem des Nacherben das stärkere; dieser muß es daher entkräften (hier: Erbseinsetzung durch dasselbe Testament). Entscheidungstexte 5 Ob 232/58 Entscheidungstext OGH 03.09.1958 5 Ob 232/58 EvBl 1958/317 S 634 6 Ob 20/69 Entscheidungstext OGH 05.02.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Parteirollenverteilung bei Erbrechtsstreit zwischen zwei gesetzlichen Erben (erbliche Witwe und erbliche Kinder). Behauptung des Erbverzichtes. Entscheidungstexte 1 Ob 317/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 1 Ob 317/55 1 Ob 442/57 Entscheidungstext OGH 28.08.1957 1 Ob 442/57 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Im Zweifel, ob mehrere in einem Testamente angeführte Personen zusammen Erben sein sollen, ist dem Erbserklärten, der das ausschließliche Erbrecht in Anspruch nimmt, gegenüber den anderen, die gemäß § 555 ABGB mit ihm zu gleichen Teilen teilen wollen, die Klägerrolle zuzuteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 156/54 Entscheidungstext OGH 20.05.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Ein jüngeres, jedoch unklares Testament stellt gegenüber einem älteren, klar gefaßten den schwächeren Titel dar. Entscheidungstexte 3 Ob 61/52 Entscheidungstext OGH 05.03.1952 3 Ob 61/52 6 Ob 141/62 Entscheidungstext OGH 13.06.1962 6 Ob 141/62 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §722AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Steht einem eigenhändigen und echten, wenn auch älterem Testament ein beschädigtes, zerstörtes oder verlorenes, wenn auch jüngeres Testament gegenüber, so ist die Klägerrolle dem Erben, der sich auf letzteres Testament beruft, zuzuweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 790/50 Entscheidungstext OGH 02.12.1950 2 Ob 790/50 Veröff: SZ 23/3... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Bestehen gegen das jüngere Testament gewichtige Bedenken (durch privates Gutachen festgestellte Fälschung), so haben die sich auf dieses Testament stützenden Erben einem älteren Testament gegenüber den schwächeren Titel. Entscheidungstexte 2 Ob 572/50 Entscheidungstext OGH 11.10.1950 2 Ob 572/50 SZ 23/285 ... mehr lesen...