RS OGH 1959/2/18 5Ob11/59, 4Ob556/89, 6Ob280/04d

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Veröffentlicht am 18.02.1959
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Norm

AußStrG §126 Abs2 C

Rechtssatz

Auch bei Abgabe widerstreitender Erbserklärungen auf Grund desselben Testamentes hat der Abhandlungsrichter die Parteirollen zu verteilen und eine Frist zur Klage zu bestimmen (betrifft die Abgabe von 6 einander ausschließenden Erbserklärungen auf Grund desselben Testamentes).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0008079

Dokumentnummer

JJR_19590218_OGH0002_0050OB00011_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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