RS OGH 1950/12/2 2Ob790/50, 4Ob103/01b, 5Ob245/03w

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Veröffentlicht am 02.12.1950
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Norm

ABGB §722
AußStrG §126 Abs2 C

Rechtssatz

Steht einem eigenhändigen und echten, wenn auch älterem Testament ein beschädigtes, zerstörtes oder verlorenes, wenn auch jüngeres Testament gegenüber, so ist die Klägerrolle dem Erben, der sich auf letzteres Testament beruft, zuzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0008063

Dokumentnummer

JJR_19501202_OGH0002_0020OB00790_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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