Norm
ABGB §722Rechtssatz
Steht einem eigenhändigen und echten, wenn auch älterem Testament ein beschädigtes, zerstörtes oder verlorenes, wenn auch jüngeres Testament gegenüber, so ist die Klägerrolle dem Erben, der sich auf letzteres Testament beruft, zuzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0008063Dokumentnummer
JJR_19501202_OGH0002_0020OB00790_5000000_001