Norm
AußStrG §126 Abs2 CRechtssatz
Beruft sich ein gesetzlicher Erbe auf zu seinen Gunsten vor Gericht abgeschlossene Erbverzichtsverträge, so ist den die Ungültigkeit des Erbverzichts behauptenden Erben die Klägerrolle zuzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0008090Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.11.2013