Norm
AußStrG §126 Abs2 CRechtssatz
Im Zweifel, ob mehrere in einem Testamente angeführte Personen zusammen Erben sein sollen, ist dem Erbserklärten, der das ausschließliche Erbrecht in Anspruch nimmt, gegenüber den anderen, die gemäß § 555 ABGB mit ihm zu gleichen Teilen teilen wollen, die Klägerrolle zuzuteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0008092Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009