Norm
AußStrG §126 Abs2 CRechtssatz
Klägerrolle, wer sich auf das ältere Testament beruft. Ob das jüngere Testament gültig ist (Frage, ob der Erblasser noch testierfähig war und Frage, ob bei mündlichem Testament die Aussagen der drei Zeugen hinreichend übereinstimmen und ob sie bewußt als Testamentszeugen anwesend waren), ist im Rechtsweg zu klären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0008061Dokumentnummer
JJR_19801014_OGH0002_0050OB00644_8000000_001