Der Beschwerdeführer wurde mit 1. Jänner 2004 zum handelsrechtlichen Geschäftsführer der G-GmbH bestellt. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 18. April 2005 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer abberufen. In der Folge wurde AD zur Geschäftsführerin bestellt. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 7. Juli 2005 wurde über das Vermögen der GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Vom Finanzamt wurden Abgabenforderungen in der Höhe von 134.751,29 EUR als... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9;
Rechtssatz: Die Verwirklichung des Haftungstatbestandes nach § 9 BAO ist nicht davon abhängig, ob dem Vertreter der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vorzuwerfen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2007150282.X02 Im RIS seit 21.10.2008 ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 20. Jänner 2003 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der B. GmbH im Ausmaß von 863.396,94 EUR in Anspruch. Die Abgabenschuldigkeiten umfassten Abgaben der Jahre 1995 bis 1999, wobei in einer Beilage zum Haftungsbescheid eine Aufgliederung hinsichtlich der einzelnen Abgaben und Zeiträume erfolgte. Zur Begründung: wurde im Haftungsbescheid ausgeführt, der Vertreter einer juris... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9;
Rechtssatz: Die nach § 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung hat von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen (vgl. z. B. das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2008, 2005/13/0094). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2004130142.X04 Im RIS seit 16.05.20... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 5. Oktober 1993 Geschäftsführer der K. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 11. Dezember 2002 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde. Mit Bescheid vom 13. Juni 2003 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer gemäß den §§ 7 und 54 WAO für Abgabenschulden der K. GmbH, nämlich für Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer in der Höhe von insgesamt EUR 2.581,72 für den Zeitraum "1/97-4/98, 4/02 u. 10/02", zur Haftung her... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §80;BAO §9;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §224 Abs2;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §7;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz:
Spruch: des Haftungsbescheides (§ 171 WAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird die Sache de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit Gründung der N GesmbH im Jahr 1979 deren alleiniger Geschäftsführer. Mit Bescheid vom 23. Oktober 2003 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer nach § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der N GesmbH, nämlich für im einzelnen aufgeschlüsselte Beträge an Umsatzsteuer für die Jahre 1996 bis 2000, an Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für 2000 sowie an Kapitalertragsteuer für 1998 zur Haftung heran. Der Bes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 23. November 1995 Geschäftsführer der C. GesmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 7. November 2001 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war. Mit Bescheid vom 16. Mai 2002 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer nach §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO für Abgabenschulden der C. GesmbH, nämlich für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe "Rest 1996-9/01" in Höhe von 1.314,38 EUR und für "Nebengebühr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 24. Juni 1993 Geschäftsführer der SMK GesmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 8. November 2001 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war. Mit Bescheid vom 7. Juni 2004 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer nach §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO für Abgabenschulden der SMK GesmbH, nämlich für Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer in der Höhe von 3.796,44 EUR "für den Zeitraum 2001", zur Haftun... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9;GmbHG §16a;
Rechtssatz: Die Zurücklegung der Geschäftsführungsbefugnis erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (der Generalversammlung oder den Gesellschaftern - § 16a GmbHG). Eine solche Niederlegung wirkt unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch; dieser Eintra... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §80;BAO §9;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §224 Abs2;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §67 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz:
Spruch: des Haftungsbescheides (§ 171 der Wi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §80;BAO §9;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §224 Abs2;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §7;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz:
Spruch: des Haftungsbescheides (§ 171 der Wiener Abgabenordnung - WAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §9;EStG 1988 §82;EStG 1988 §95;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren nach § 9 BAO nur dann zu beantworten, wenn kein eine Bindungswirkung auslösender Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid (nach... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides lässt sich Folgendes entnehmen: Der Beschwerdeführer war handelsrechtlicher Geschäftsführer der C-GmbH. Mit Beschluss des Landesgerichtes vom 17. November 2004 wurde der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der C-GmbH mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 3. Dezember 2004 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs 1 BAO zur Haftung für in der Vergan... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §9;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die Heranziehung zur Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt, wobei die Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0152 E 19. Dezember 2002 RS 2 Stammrechtssatz Wenn der verantwortliche Vertreter seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt, wird er dadurch nicht von seiner Verantwortung befreit. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftu... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 27. August 1999, wurde über das Vermögen des Günter G der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit "Haftungsbescheid" vom 21. März 2000 wurde Günter G zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der T GmbH herangezogen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit der nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erledigung, welche an die "Konkursmasse (Günter G), vertreten durch" den Beschwerdefü... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 27. August 1999, wurde über das Vermögen des Günter G der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit "Haftungsbescheid" vom 17. Februar 2000 wurde Günter G zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der A GmbH herangezogen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit der nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erledigung, welche an die "Konkursmasse (Günter G), vertreten durch" den Beschwerd... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners. Auch in einem Abgabenverfahren tritt nach der Konkurseröffnung der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners, soweit es sich um Aktiv- oder Passivbestandteile der Konkursmasse handelt. Die Abgaben sind daher während des Konkursverfahrens gegenüber dem Masseverwalter, der insofern den... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;BAO §79;BAO §80;BAO §9;KO §1 Abs1;KO §3;KO §80;KO §83 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0115 B 24. Juli 2007 RS 2 Stammrechtssatz Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 30. August 1993 bis 7. Juni 1996 Geschäftsführer der A GmbH. Mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 18. Juni 1996 wurde über das Vermögen der A GmbH der Konkurs eröffnet. Im August 1999 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 24,074 %. Mit Bescheid vom 27. April 2000 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der A GmbH ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0152 E 19. Dezember 2002 RS 2 Stammrechtssatz Wenn der verantwortliche Vertreter seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt, wird er dadurch nicht von seiner Verantwortung befreit. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 16. April 2003 zur Haftung nach §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschulden der N GesmbH (Umsatzsteuer für September bis Dezember 2000) im Gesamtbetrag von 58.138,27 EUR herangezogen. Der Beschwerdeführer sei "im betreffenden Zeitraum" Geschäftsführer der N GesmbH gewesen. Hinsichtlich dieser GesmbH sei für die im Spruch: genannten Zeiträume (September bis Dezember 2000) die Umsatzsteuer "rechtskräftig gemeldet, festgesetzt bz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;BAO §80;BAO §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/14/0095 E 22. Jänner 2004 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen die Geltendmachung der Haftung als auch (gemäß § 248 BAO) gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde nach Lehre und ständiger Rechtspre... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer sc... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer sc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid zog die belangte Behörde den Beschwerdeführer im Instanzenzug für Abgabenschuldigkeiten der P GmbH (insbesondere Lohnabgaben für den Zeitraum Mai bis November 1998) zur Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO heran. Die P GmbH sei persönlich haftende Gesellschafterin der P GmbH & Co KG, der Beschwerdeführer deren alleiniger Kommanditist und der alleinige Geschäftsführer der P GmbH gewesen. Im Dezember 1998 sei sowohl über das Vermögen der KG als auch dere... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer sc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Haftung des Beschwerdeführers gemäß § 25a Abs. 7 BUAG für Zuschläge zum Lohn gemäß §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Gesamtsumme von S 201.144,-- festgestellt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass gemäß § 25a Abs. 7 BUAG die zur Vertretung der juristischen Person berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht neben ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;BAO §80;BAO §9;BUAG §25a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0290 E 24. April 1990 RS 5 Stammrechtssatz Der Geschäftsführer einer GesmbH haftet auch dann für rückständige Sozialversicherungsbeiträge, wenn er aufgrund seiner rechtlichen und tatsächli... mehr lesen...