Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §9;Rechtssatz
Die Verwirklichung des Haftungstatbestandes nach § 9 BAO ist nicht davon abhängig, ob dem Vertreter der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vorzuwerfen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007150282.X02Im RIS seit
21.10.2008Zuletzt aktualisiert am
05.02.2009