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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Die Zurücklegung der Geschäftsführungsbefugnis erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (der Generalversammlung oder den Gesellschaftern - § 16a GmbHG). Eine solche Niederlegung wirkt unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch; dieser Eintragung kommt nur deklarative Wirkung zu (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. Jänner 1997, 1995/15/0163, VwSlg 7157 F/1997, sowie Ritz, BAO3, Tz 17 zu § 9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005130074.X04Im RIS seit
20.03.2008Zuletzt aktualisiert am
20.04.2010