RS Vwgh 2008/2/27 2005/13/0074

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Veröffentlicht am 27.02.2008
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9;
GmbHG §16a;

Rechtssatz

Die Zurücklegung der Geschäftsführungsbefugnis erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (der Generalversammlung oder den Gesellschaftern - § 16a GmbHG). Eine solche Niederlegung wirkt unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch; dieser Eintragung kommt nur deklarative Wirkung zu (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. Jänner 1997, 1995/15/0163, VwSlg 7157 F/1997, sowie Ritz, BAO3, Tz 17 zu § 9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005130074.X04

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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