Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;KStG 1966;KStG 1988;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Maßnahme gesellschaftlich veranlasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob sie auch einander fremd gegenüberstehende Personen gesetzt hätten (Hinweis E 26.5.1998, 94/14/0042, VwSlg 7284 F/1998 ). Die Frage, ob ... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der E-GmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass der Geschäftsführer und seit 1. Jänner 1989 alleinige Gesellschafter der E-GmbH, Kurt V, in den Jahren 1989 und 1990 in keinem Dienstverhältnis zum geprüften Unternehmen gestanden sei. Er sei vielmehr Dienstnehmer der B & B GmbH, an dieser nicht beteiligt (die Gesellschaftsanteile stünden zu 80 % im Besitz der Familie V), aber deren Geschäftsführer gewesen. Für die Bereitstellu... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §23;GewStG §7 Z6;GmbHG §11;GmbHG §15;GmbHG §18;GmbHG §3;GmbHG §4;
Rechtssatz: Wie der VwGH im Erkenntnis vom 17.11.1992, 91/14/0180, zum Ausdruck gebracht hat, bedarf die Bestellung des Geschäftsführers einer GmbH, - völlig losgelöst von einer gegebenenfalls erfolgenden Bereitstellung im Rahmen e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mbH & Co KG, an deren Vermögen nur die drei Kommanditisten, Dipl.-Ing. W., M.N.W. und H. zu gleichen Teilen beteiligt sind. Dipl. Ing. W. tritt darüber hinaus als Treuhänder für H. auf. Einziger Komplementär der KG ist eine GmbH. An der GmbH ist Dipl.-Ing. W. mit S 230.000,--, A.W. mit S 230.000,-- und M.N.W. mit S 40.000,-- beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag ist die persönlich haftende GmbH zur Geschäftsführung und Vertretung der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Für die Verteilung des Gesellschaftsgewinnes sind grundsätzlich die Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern, insb jene des Gesellschaftsvertrages als maßgebend anzusehen (Hinweis E 6.5.1980, 1345, 1372/79, E 9.11.1982, 82/14/0083; E 7.2.1989, 86/14/0121, ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist das Bestehen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der erstbeschwerdeführenden GmbH und dem Zweitbeschwerdeführer strittig. Für die Jahre 1985 und 1986 besteht weiters Streit, ob die Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme der Verfahren nach § 303 Abs. 4 BAO erfüllt sind. Dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 19. Juni 1990 ist zu entnehmen (Tz. 5), dass mit Wirkung vom 1. April 1985 zwischen der Erstbeschwerdeführerin und dem Zw... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;HGB §178;
Rechtssatz: Wenn die belBeh dem von den Beschwerdeführern behaupteten atypischen stillen Gesellschaftsverhältnis die Anerkennung versagt und dementsprechend das Nichtvorliegen einer steuerrechtlichen Mitunternehmerschaft bestätigt hat, so erweist sich diese Beurteilung unter dem von der belBeh primä... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist Komplementärin der G-KG. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin zur Haftung für Lohnsteuer herangezogen und wurden ihr Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben, weil sie ihren beiden Geschäftsführern - sie sind zu 25% an der Beschwerdeführerin beteiligt und auch Kommanditisten der G-KG - die Nutzung je eines Pkw (im Eigentum der G-KG) für private Fahrten überlassen habe. In der Bescheidbegründu... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer (in der Folge Ing. JB jun.) ist mit 25 % und sein Vater mit 75 % Eigentümer der Liegenschaft in N., W-Straße 89. An der Erstbeschwerdeführerin sind Ing. JB jun. (zu 1 %) und dessen Vater (zu 99 %) beteiligt; Gegenstand des Unternehmens der Erstbeschwerdeführerin ist die Ausübung des Kraftfahrzeugmechanikergewerbes sowie das Handeln mit Kraftfahrzeugen und deren Bestandteilen. Die Erstbeschwerdeführerin mietete die dem Zweitbeschwerdeführer und seinem Vat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §15 Abs1 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Besteuerung eines Sachbezuges aus der Überlassung von Fahrzeugen der KG durch die Komplementär-GmbH an deren Geschäftsführer hat zur Voraussetzung, dass "etwa die KG als Eigentümerin der Fahrzeuge deren Nutzung der (Gmb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Die Tätigkeit des Kommanditisten als Organ der Komplementär-GmbH und die dafür empfangenen Vergütungen sind streng zu trennen von jenem Bereich, in dem der Kommanditist in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der KG auftritt. Diese Trennung wird allerdings durch den Umstand erschwert, dass auch die Tätigkeit, als... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §15 Abs1 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Bei Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co KG entspricht den im Wirtschaftsleben üblichen Usancen in Zusammenhang mit der Geschäftsführung die Überlassung eines PKW auch für private Fahrten eher als ein ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §24; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0037
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150036.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid ist im fortgesetzten Verfahren nach dem aufhebenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. März 1996, 95/15/0092, auf welches zur weiteren Sachverhaltsdarstellung verwiesen ist, ergangen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird im Wesentlichen ausgeführt: Der Beschwerdeführer sei Rechtsanwalt. Die (im Möbelhandel tätige) K-GmbH habe ihn mit Vereinbarung vom 8. November 1990 als Syndikus beauftragt. Im Gegenzug habe sich der Besc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aus dem Fehlen der Fremdüblichkeit der Verknüpfung von Bürgschaften mit Syndikusverträgen ergibt sich für den konkreten Fall, dass der Abgabepflichtige (er ist Rechtsanwalt, wurde von einer GmbH als S... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. In den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1988 bis 1991 machte er neben Einkünften aus selbständiger Arbeit jeweils Verluste aus Vermietung und Verpachtung (Vermietung mehrerer Wohnungen eines Hauses) geltend (im Jahr 1988 rund 106 000 S, 1989 rund 130 000 S, 1990 rund 80 000 S und 1991 rund 100 000 S). Das Finanzamt erließ für die Jahre 1988 bis 1990 den Erklärungen folgende Umsatz- und Einkommensteuerbescheide. Mit Bescheiden vo... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Gesellschaft wurde im März 1988 gegründet. Beteiligt waren mit je einem Viertel des Stammkapitals der Beschwerdeführer, dessen beiden Söhne und W.T. Mit dem erstangefochtenen Bescheid, gegen den sich die zur Zl. 96/15/0238 protokollierte Beschwerde richtet, wurde gegenüber der erstbeschwerdeführenden AR Gesellschaft m.b.H. die Umsatzsteuer für das Jahr 1990, die Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 und der Gewerbesteuermessbetrag für die Jahre 1989... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150003.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §47; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0239 96/15/0238
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die sich mit Heizungs- und Lüftungsbau befasst, fand für den Zeitraum 1982 bis 1984 eine abgabenbehördliche Prüfung statt, mit der auch eine Umsatzsteuernachschau bis zum 31. März 1986 verbunden war. Der Prüfer traf u.a. folgende Feststellungen: Der frühere Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin, Dipl.-Ing. Sch., habe seine Geschäftsanteile im Jahr 1982 an Herbert C. abgetreten. Zu diesem Zeitpunkt habe eine Darlehensforderung des Dipl.-Ing.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben (Söhne) der im Jahr 1990 verstorbenen Anna K. Anna K. war im Streitjahr 1981 Alleineigentümerin eines Wiener Mietwohnhauses. In ihrer Umsatzsteuererklärung für das genannte Jahr waren Mietentgelte in Höhe von S 463.843,-- ausgewiesen. Unter Berücksichtigung von Vorsteuern im Ausmaß von S 35.489,-- ergab sich eine Zahllast von S 1.618,--. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung stellten die Prüfer fest, dass Anna K. sämtliche Wohnungen des Mietwoh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem so genannten Trennungsprinzip sind grundsätzlich alle Arten von Verträgen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern zulässig und auch steuerlich anzuerkennen, wenn sie wie unter einander fremden Personen gestaltet sind. European Case L... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Für die Versagung der steuerlichen Anerkennung von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen ist die jeweilige Intensität der verwandtschaftlichen Beziehungen nicht entscheidend, weil die Interessengegensätze, die vertragliche Abmachungen zwischen einander fremden Personen üblicherweise kennzeichnen, bei nahen Angehörige... mehr lesen...
Nach einer am 2. Jänner 1986 errichteten Urkunde bildete die Erblasserin Maria T mit ihrem Sohn Kurt (dem Beschwerdeführer, einem Beamten der Heeresverwaltung), und ihren Enkelkindern Werner und Elisabeth eine "Autorengemeinschaft" in der Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Nach Punkt 3 der Vertragsurkunde sei Zweck der Gründung dieser Gesellschaft, dass unter Mitarbeit sämtlicher Gesellschafter ein Buch mit dem Titel "Heilkräuter aus dem Garten Gottes" herausgegeben werd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen erforderlich, dass die Vereinbarungen nach außen hinreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, welche die Erzeugung von Spritzgussformen zum Betriebsgegenstand hat, fand im Jahr 1995 eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1989 bis 1993 statt. Unter Tz 22 des Betriebsprüfungsberichtes vom 8. September 1995 traf der Prüfer Feststellungen betreffend den Ankauf einer Funkenerodiermaschine (im folgenden: Maschine), der den Streitpunkt des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet. Nach den Ausführungen im Prüfungsb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0068
Rechtssatz: Bei Vollamortisations-Leasingverträgen entspricht es der Praxis (Hinweis Zorn, Aktivierung von Leasingraten, ÖStZ 1993, 254f), dass das Leasinggut nach Ablauf der Vertragsdauer zu einem geringen, deutlich unter ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist als Facharzt tätig. Nach dem Bericht über eine die Streitjahre umfassende abgabenbehördliche Prüfung wird eine von der Ehefrau des Mitbeteiligten gemietete Eigentumswohnung als Ordination verwendet. Ein schriftlicher Mietvertrag sei nicht abgeschlossen worden. Nach einer mündlichen Vereinbarung sei ein monatliches Entgelt von S 8.000,-- brutto vorgesehen. Vom Mitbeteiligten seien keine Zahlungen geleistet worden. In einer Kostenübernahme zur Finanzierung des geme... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, welche die Tätigkeit einer Handelsagentur sowie die Durchführung von Installationsarbeiten zum Betriebsgegenstand hat, fand im Jahr 1996 eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1991 bis 1993 statt. Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden verschiedene Feststellungen laut dem Betriebsprüfungsbericht vom 13. Mai 1996 (im folgenden: BP-Bericht), die im angefochtenen Bescheid Niederschlag fanden. Der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1090;BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Zwischen Fremden abgeschlossene Bestandverträge enthalten jedenfalls klare Vereinbarungen über den Bestandgegenstand und das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung. Zu solchen zwischen Fremden abgeschlossenen Vereinbarungen gehören zweifellos auch Abreden über Hö... mehr lesen...