Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Für die Versagung der steuerlichen Anerkennung von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen ist die jeweilige Intensität der verwandtschaftlichen Beziehungen nicht entscheidend, weil die Interessengegensätze, die vertragliche Abmachungen zwischen einander fremden Personen üblicherweise kennzeichnen, bei nahen Angehörigen auch dann fehlen können, wenn ihre Beziehungen zueinander nicht von besonderer Zuneigung gekennzeichnet sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993130031.X01Im RIS seit
20.11.2000