RS Vwgh 1999/11/25 99/15/0095

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Veröffentlicht am 25.11.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
BAO §23;
EStG 1988 §15 Abs1 Z1;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Besteuerung eines Sachbezuges aus der Überlassung von Fahrzeugen der KG durch die Komplementär-GmbH an deren Geschäftsführer hat zur Voraussetzung, dass "etwa die KG als Eigentümerin der Fahrzeuge deren Nutzung der (GmbH) als Vergütung für die Leistungen überlassen hat, die durch ihren Geschäftsführer erbracht werden" (Hinweis E 16.1.1991, 89/13/0166; E 10.3.1994, 93/15/0146).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999150095.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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