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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Bei Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co KG entspricht den im Wirtschaftsleben üblichen Usancen in Zusammenhang mit der Geschäftsführung die Überlassung eines PKW auch für private Fahrten eher als ein Verbot der Privatnutzung (Hinweis E 6.10.1992, 88/14/0045).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999150095.X03Im RIS seit
20.11.2000