Die nunmehrige Ehefrau des Beschwerdeführers (idF nur: Ehefrau) erhielt von ihrem Vater (idF nur: Vater) von März bis Mai 1993 rund 317.000 S, um so den Ankauf einer Eigentumswohnung zu finanzieren. In der am 27. Mai 1993 zwischen der Ehefrau und dem Vater schriftlich getroffenen Vereinbarung (idF nur: Vereinbarung vom 27. Mai 1993) wurde bestimmt, der kreditierte Betrag sei in Jahresraten von mindestens 20.000 S, beginnend ab dem Jahr 1996 durch Überweisung auf ein bestimmtes Ko... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0019 E 2. August 2000 RS 5
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp sind Verträge zwischen nahen Angehörigen nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und zwische... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;
Rechtssatz: Die Beurteilung, es sei nicht fremdüblich, einen Kredit durch Übergabe von Waren zu tilgen, widerspricht weder den Denkgesetzen noch dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut. Mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch steht di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH und führt einen Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsbetrieb. Sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1995 durchgeführten Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im Wirtschaftsjahr 1990/91 eine Beteiligung an der F-KG und eine Beteiligung an der F-GmbH (der Komplementärin der F-KG) eingegangen ist und der F-KG e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betrieben als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsverhältnisse dem allgemeinen Geschäftsverkehr entspreche... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um jenen ehemaligen Universitätsassistenten, über dessen Beschwerden der Verwaltungsgerichtshof u.a. schon mit seinen Erkenntnissen vom 31. März 1992, 90/15/0124, vom 27. April 1994, 94/13/0078, vom 3. Juli 1996, 95/13/0175, und vom 9. Juli 1997, 94/13/0116, 0117, und 95/13/0025, zu entscheiden hatte. Gegenstand des mit dem Erkenntnis vom 9. Juli 1997, 94/13/0116, 0117, entschiedenen Beschwerdefalles war u.a. die Festsetzung von Umsatz- und Einkom... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0055 E 27. Februar 2002
Rechtssatz: Scheinhandlungen sind Handlungen, die nicht ernstlich gewollt sind und die einen Tatbestand vortäuschen, der in Wirklichkeit nicht besteht (Hinweis Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung2, Tz 6 zu § 23 BAO). European Case ... mehr lesen...
Dipl.Ing. S. ist Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH und mittelbar (im Wege weiterer GmbHs) zu 60 % an ihr beteiligt. Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 25. November 1998 wurde der beschwerdeführenden GmbH Kommunalsteuer für den Zeitraum der Jahre 1994 bis 1997 für die Bezüge (in Höhe von jährlich S 1 Mio.) und die "Entnahmen zur Deckung von Kosten der privaten Lebensführung" des Geschäftsführers Dipl.Ing. S. vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung brac... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §22 Z2;KStG 1988 §8;LAO Tir 1984 §130 Abs2;LAO Tir 1984 §19;LAO Tir 1984 §20;LAO Tir 1984 §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/14/0134
Rechtssatz: Das zwischen dem Geschäftsf... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG betreibt ein technisches Büro für Maschinenbau. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden im Instanzenzug - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren relevant ist - folgende als Betriebsausgaben geltend gemachte Aufwendungen hinsichtlich der Jahre 1985 und 1986 sowie damit im Zusammenhang stehende, in den Jahren 1985 bis 1987 geltend gemachte Vorsteuern, nicht anerkannt: 1) 50 % der in zahlreichen Rechnungen ausgewiesenen Beträge einer von ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0205 E 17. August 1994 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie a) nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommen, b) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und c) zwischen Familie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein pensionierter Steuerberater, erklärte für die Streitjahre u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung diverser Liegenschaften. Nach einem umfangreichen Vorhalteverfahren versagte das Finanzamt dem mit dem Sohn Dr. Walter T. geschlossenen Mietverhältnis die steuerliche Anerkennung und nahm dementsprechende Änderungen der erklärten Bemessungsgrundlagen vor. Begründend führte das Finanzamt aus, der zwischen Vater und Sohn abgeschlossene mündliche Mie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Dass ein Vermieter den Mieter bevollmächtigt, die Errichtung des Mietobjektes im Namen und auf Kosten des Vermieters vorzunehmen, erscheint ebenso ungewöhnlich, wie die Übernahme der Bauaufsicht durch den Mieter. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998140137.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0176 E 18. Oktober 1995 RS 2 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen finden unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit für den Bereich des Abgabenrechtes grundsätzlich nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend in Erscheinung treten, einen eindeutigen und klaren Inh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Aussage des Steuerpflichtigen, bei einer Fremdvermietung hätte man "ganz sicher nicht im ersten Jahr der Vermietung, als das Mietobjekt noch gar nicht fertig gestellt" gewesen sei, "Gewinne" erzielen können, bestätigt di... mehr lesen...
Nach dem Bericht vom 19. Oktober 1994 über eine bei der beschwerdeführenden OHG durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (Prüfungszeiträume 1988 bis 1993) sind an der Beschwerdeführerin Franz B. und Frieder B. (beide mit Wohnsitz in Deutschland) mit jeweils 50 % beteiligt. Die Beschwerdeführerin, die den Vertrieb von Presseerzeugnissen zum Unternehmensgegenstand hat, ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Unter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0151 E 1. Dezember 1992 RS 2 Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betr... mehr lesen...
1.1. Mit den Bescheiden des Bürgermeisters der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm je vom 14. Mai 1996 wurde der beschwerdeführenden Partei für zwei Ferienwohnungen mit je mehr als 40 m2 Nutzfläche eine besondere Ortstaxe in der Höhe von je S 6.240,-- vorgeschrieben. Amtliche Erhebungen des Gemeindeamtes hätten ergeben, dass die im Eigentum der beschwerdeführenden Partei befindlichen Wohnungen nicht dem dauernden Wohnbedarf dienten und daher Ferienwohnungen seien. 1.2. In der gegen bei... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe Salzburg
Norm: LAO Slbg 1963 §23;OrtstaxenG Slbg 1992 §2 Abs3 Z3;
Rechtssatz: Für einen "gewerblichen Fremdenverkehrsbetrieb" kommt es im Wesentlichen darauf an, sich aus der (kurzzeitigen) Vermietung von Ferienwohnungen (wie dies etwa auch im Rahmen von land- und forstwirtschaftlichen Betrie... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §28;LAO Slbg 1963 §23;OrtstaxenG Slbg 1992 §2 Abs3 Z3;
Rechtssatz: Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn das Streben nach Gewinn (die Gewinnabsicht) nur ein Nebenzweck ... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer beim Beschwerdeführer, einem Rechtsanwalt, durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u. a. festgehalten, dass der Beschwerdeführer eine Liegenschaft im 13. Wiener Gemeindebezirk im Jahr 1983 geerbt habe. Das ca 1890 erbaute, als Herrschaftshaus mit Atrium und Galerie konzipierte Gebäude bestehe aus einem geräumigen Unter- und Obergeschoss. Das Grundstück liege in der ausgezeichneten Wohngegend "Hietzing". Die hintere Terrassenseite des Hauses ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie a) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, weiters b) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und schließlich c) zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen auch abge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Ein Fehlen klarer Vereinbarungen über den Bestandgegenstand spricht gegen die steuerliche Anerkennung eines zwischen dem Abgabepflichtigen und seiner Tochter abgeschlossenen Bestandvertrages, weil zwischen Fremden abgeschlossene Bestandverträge solche Vereinbarungen jedenfalls enthalten (Hinweis E 24.2.1999, 96/13/0201). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Anlässlich einer über die Jahre 1985 bis 1987 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung kam es unter Tz 12 "Sicherheitszuschlag" und Tz 23 "Mietenvorauszahlung" des Prüfungsberichtes vom 6. Juni 1989 zu Feststellungen, die auch den Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bilden. Im Erwägungsteil des angefochtenen Bescheides ist betreffend "Sicherheitszuschläge 1986 und 1987" zu lesen, in diesem Punkt sei unstrittig, dass sämtlich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Die Bezahlung eines Vorauszahlungsbetrages in der Höhe von 695000 S auf Grund einer mündlichen Vereinbarung für ein Mietobjekt, dessen unmittelbare Nutzung als Rechtsanwaltskanzlei sowohl aus baulichen als auch aus rechtlichen Gründen nicht möglich war, ohne rechtliche Absicherung in Bezug auf eine baldige Nutzung... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 8. Mai 1991 gegründet. Gesellschafter sind zu je einem Viertel des Stammkapitals Eveline A., Erich A., Robert K. und Erich R. Geschäftsführerin ist seit der Gründung Eveline A. Gegenstand des Unternehmens ist das Gewerbe der Schlosser, der Tischler, das Handelsgewerbe, das Gewerbe der Handelsagenten und die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Im Bericht über eine hinsichtlich der Streitjahre vorgenommen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob die Zuwendungen an die Geschäftsführerin als Gesellschafterin der GmbH einem Fremdvergleich standhalten, kann es allein auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, für die die Zuwendungen geleistet wurden, ankommen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien. Der Gewinn aus dieser Tätigkeit wurde im strittigen Zeitraum nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Aus einem mit 26. Mai 1988 datierten Bericht über eine hinsichtlich der Jahre 1980 bis 1984 durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung geht hervor, dass der Beschwerdeführer in Wien I eine Eigentumswohnung besitze, die ausschließlich betrieblich als Kanzlei genützt werde und erst zuletzt bis zum Beginn des Jahres 1988 ren... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Nach stRsp sind Verträge zwischen nahen Angehörigen nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen geschlossen worden wären (Hinweis E 20.3.200... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 26. Mai 1998, 94/14/0042, Slg Nr 7284/F, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 1994, 30.072-3/93, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1986 bis 1989 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. In dem im fortgesetzten Verfahren ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid, stellte die belangte Behörde zunächst fest, an der im... mehr lesen...