RS Vwgh 2001/9/17 97/17/0249

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Veröffentlicht am 17.09.2001
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
L37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Salzburg

Norm

LAO Slbg 1963 §23;
OrtstaxenG Slbg 1992 §2 Abs3 Z3;

Rechtssatz

Für einen "gewerblichen Fremdenverkehrsbetrieb" kommt es im Wesentlichen darauf an, sich aus der (kurzzeitigen) Vermietung von Ferienwohnungen (wie dies etwa auch im Rahmen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben häufig der Fall ist) eine (regelmäßige) Einkunftsquelle zu verschaffen, wobei die Wohnung für solche Aufenthalte angeboten wird. Nicht entscheidend ist dabei, ob die Haupttätigkeit des Betriebes auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs liegt oder nicht. Gleichfalls kann es nicht darauf ankommen, ob etwa gewerberechtliche Bestimmungen, wie zB über das Vorliegen einer Betriebsstätte, eingehalten wurden oder nicht und ob die Betriebsinhaberin ihrer Melde- und Offenlegungspflicht nach dem Salzburger Tourismusgesetz nachgekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997170249.X03

Im RIS seit

07.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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