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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
LAO Slbg 1963 §23;Rechtssatz
Für einen "gewerblichen Fremdenverkehrsbetrieb" kommt es im Wesentlichen darauf an, sich aus der (kurzzeitigen) Vermietung von Ferienwohnungen (wie dies etwa auch im Rahmen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben häufig der Fall ist) eine (regelmäßige) Einkunftsquelle zu verschaffen, wobei die Wohnung für solche Aufenthalte angeboten wird. Nicht entscheidend ist dabei, ob die Haupttätigkeit des Betriebes auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs liegt oder nicht. Gleichfalls kann es nicht darauf ankommen, ob etwa gewerberechtliche Bestimmungen, wie zB über das Vorliegen einer Betriebsstätte, eingehalten wurden oder nicht und ob die Betriebsinhaberin ihrer Melde- und Offenlegungspflicht nach dem Salzburger Tourismusgesetz nachgekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997170249.X03Im RIS seit
07.02.2002