RS Vwgh 2002/5/28 97/14/0053

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Veröffentlicht am 28.05.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;

Rechtssatz

Die Beurteilung, es sei nicht fremdüblich, einen Kredit durch Übergabe von Waren zu tilgen, widerspricht weder den Denkgesetzen noch dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut. Mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch steht die Behauptung, ein kreditierter Betrag werde durch Hingabe von Waren, insbesondere Lebensmittel vorzeitig getilgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997140053.X04

Im RIS seit

19.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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