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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Die Beurteilung, es sei nicht fremdüblich, einen Kredit durch Übergabe von Waren zu tilgen, widerspricht weder den Denkgesetzen noch dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut. Mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch steht die Behauptung, ein kreditierter Betrag werde durch Hingabe von Waren, insbesondere Lebensmittel vorzeitig getilgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997140053.X04Im RIS seit
19.09.2002