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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Die Aussage des Steuerpflichtigen, bei einer Fremdvermietung hätte man "ganz sicher nicht im ersten Jahr der Vermietung, als das Mietobjekt noch gar nicht fertig gestellt" gewesen sei, "Gewinne" erzielen können, bestätigt die fehlende Fremdüblichkeit des Mietvertrags.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998140137.X02Im RIS seit
08.04.2002