RS Vwgh 2001/12/17 98/14/0137

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Veröffentlicht am 17.12.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22;
BAO §23;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Aussage des Steuerpflichtigen, bei einer Fremdvermietung hätte man "ganz sicher nicht im ersten Jahr der Vermietung, als das Mietobjekt noch gar nicht fertig gestellt" gewesen sei, "Gewinne" erzielen können, bestätigt die fehlende Fremdüblichkeit des Mietvertrags.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998140137.X02

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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