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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Die Bezahlung eines Vorauszahlungsbetrages in der Höhe von 695000 S auf Grund einer mündlichen Vereinbarung für ein Mietobjekt, dessen unmittelbare Nutzung als Rechtsanwaltskanzlei sowohl aus baulichen als auch aus rechtlichen Gründen nicht möglich war, ohne rechtliche Absicherung in Bezug auf eine baldige Nutzungsmöglichkeit bzw eine Verwendung des Vorauszahlungsbetrages zu Sanierungsmaßnahmen, entspricht nicht dem Fremdverhaltensgrundsatz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150075.X02Im RIS seit
07.02.2001