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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Wenn ein Steuerpflichtiger verworrene Gestaltungen unter Einbeziehung von Steueroasenländern vornimmt, hat er den Beweis anzutreten, dass die Geldflüsse auf seinen Konten nicht in Zusammenhang mit Einkünften stehen. Er kann durch entsprechende laufende Dokumentation die Grundlage für die spätere Nachweisführung erbringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150104.X02Im RIS seit
21.02.2002