RS Vwgh 1999/9/15 94/13/0053

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Rechtssatz

Auch so genannte "Insichgeschäfte" sind abgabenrechtlich anzuerkennen, wenn keine Veranlassung besteht, an ihrer Ernsthaftigkeit und ihrem reellen Zustandekommen zu zweifeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994130053.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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