RS Vwgh 2006/9/21 2006/15/0236

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
BAO §24;
KStG 1988 §8;

Rechtssatz

Das der Körperschaftsbesteuerung zugrunde liegende Trennungsprinzip (vgl hiezu das hg Erkenntnis von 29. Jänner 2001, 2001/14/0167) bedingt grundsätzlich die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (bzw. verbundenen Gesellschaften). Als Folge dessen kann auch das wirtschaftliche Eigentum einer Gesellschaft an einem Wirtschaftsgut nicht schon im Hinblick auf die Einflussmöglichkeit des (Allein)Gesellschafters in Frage gestellt sein. Dessen ungeachtet ist es nicht ausgeschlossen, dass auch Gestaltungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, wenn die entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, eine missbräuchliche Verwendung von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten im Sinn des § 22 BAO darstellen können (zu den Voraussetzungen siehe etwa das hg. Erkenntnis vom 19. Jänner 2005, 2000/13/0176, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150236.X02

Im RIS seit

06.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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