Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Das der Körperschaftsbesteuerung zugrunde liegende Trennungsprinzip (vgl hiezu das hg Erkenntnis von 29. Jänner 2001, 2001/14/0167) bedingt grundsätzlich die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (bzw. verbundenen Gesellschaften). Als Folge dessen kann auch das wirtschaftliche Eigentum einer Gesellschaft an einem Wirtschaftsgut nicht schon im Hinblick auf die Einflussmöglichkeit des (Allein)Gesellschafters in Frage gestellt sein. Dessen ungeachtet ist es nicht ausgeschlossen, dass auch Gestaltungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, wenn die entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, eine missbräuchliche Verwendung von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten im Sinn des § 22 BAO darstellen können (zu den Voraussetzungen siehe etwa das hg. Erkenntnis vom 19. Jänner 2005, 2000/13/0176, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150236.X02Im RIS seit
06.11.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013