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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Rechtssatz
Dass mangels Fremdüblichkeit "kein Vertrag" zwischen nahen Angehörigen bestehen soll, besagt noch nicht, dass eine Leistungsbeziehung jedenfalls gänzlich auszublenden wäre (vgl. in diesem Sinne etwa das hg. Erkenntnis vom 24. Oktober 2005, 2001/13/0237 und 0259).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001130290.X01Im RIS seit
28.04.2006