RS VwGH Erkenntnis 2006/11/29 2003/13/0026

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Veröffentlicht am 29.11.2006
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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/13/0027 Rechtssatz

Der Anwendung des § 22 BAO ist im Einzelfall auch im Geltungsbereich gemeinschaftsrechtlicher Normen nicht der Boden entzogen (Hinweis E 10. August 2005, 2001/13/0018, 0019).

Im RIS seit
16.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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