RS Vwgh 2006/11/29 2003/13/0034

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Veröffentlicht am 29.11.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Rechtssatz

Die Ausschüttung eines Gewinnes der abgabepflichtigen GmbH an die Muttergesellschaft allein ist genauso wenig unangemessen wie die Aufnahme eines Darlehens durch die abgabepflichtige GmbH von einem Unternehmen im Ausland. Erst durch eine Kette von Rechtshandlungen, die etwa Darlehensgewährung und Ausschüttung in einem Kreislauf verbindet, kann allenfalls eine missbräuchliche Gestaltung erreicht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003130034.X05

Im RIS seit

16.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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