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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Die Ausschüttung eines Gewinnes der abgabepflichtigen GmbH an die Muttergesellschaft allein ist genauso wenig unangemessen wie die Aufnahme eines Darlehens durch die abgabepflichtige GmbH von einem Unternehmen im Ausland. Erst durch eine Kette von Rechtshandlungen, die etwa Darlehensgewährung und Ausschüttung in einem Kreislauf verbindet, kann allenfalls eine missbräuchliche Gestaltung erreicht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003130034.X05Im RIS seit
16.01.2007