Norm: EO §43EO §44 CEO §147EO §196EO §200 Z1EO §204 Abs1EO §220 Abs1EO §229 Abs2EO §266EO §271 Abs1EO §280 Abs1EO §304EO §306EO §355 Abs2 XVIIEO §371aEO §377EO §390 IVDEO §398EO §399EO §400AktG §197 Abs4AktG §216 Abs4AO §16AO §46Geo §252 Abs1 litfGeo §340Geo §382 Abs1 Z4Geo §529GmbHG §42 Abs3KO §16KO §131KO §150ZPO §38ZPO §56ZPO §57ZPO §407ZPO §458ZPO §524
Rechtssatz: Auch eine befristete Bankgarantie ist als Sicherheitsleistung geeignet, wenn ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIpRAO §16
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Honorars zwischen einem nach § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidiger und dem von ihm Vertretenen ist, solange die Bestellung aufrecht ist, nichtig. Entscheidungstexte 6 Ob 553/92 Entscheidungstext OGH 14.05.1992 6 Ob 553/92 Veröff: EvBl 1992/190 S 834 = SZ 65/75 Europ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIpABGB §916 AABGB §916 BABGB §1002RAO §16
Rechtssatz: Rechtsanwälte, die ihre Klienten (hier: in Ansehung des österreichischen Grundverkehrsrechts) zum Abschluß von unerlaubten Umgehungsgeschäften raten oder an deren Zustandekommen, etwa durch Verfassung von Verträgen, Vertragsentwürfen, sonstigen Urkunden etc teilnehmen, wirken am Umgehungsgeschäft mit und haben keinen Entgeltungsanspruch für die dabei erbrachten Leistungen, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIInDSt 1872 §2 C1RAO §16RL-BA 1977 §50RL-BA 1977 §53
Rechtssatz: Auch ein zivilrechtlich zulässiges Erfolgshonorar darf zu dem für den Fall des Mißerfolges vereinbarten Entgelt nicht in krassem Mißverhältnis stehen; das Erfolgshonorar darf nicht etwa so gestaffelt sein, daß es einer Streitanteilsvereinbarung gleichkommt. Entscheidungstexte Bkd 21/90 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1RAO §16
Rechtssatz: Das in § 16 RAO genannte Erfordernis der Bestimmtheit sowie das Prinzip der Angemessenheit begründen auch die Verpflichtung des Rechtsanwaltes zur Detaillierung der Kostennote. Dies entspricht den gefestigten Standesauffassungen, wonach der Rechtsanwalt verpflichtet ist, das vorerst zulässigerweise mit einem Gesamtbetrag bekanntgegebene Honorar über Verlangen des Honorarschuldners zu detaillieren. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1RAO §16
Rechtssatz: Disziplinarvergehen dadurch, dass der Anwalt seine Klientin nicht aufklärt, dass sie unter Anwendung der AHR selbst bei Obsiegen einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Entscheidungstexte Bkd 57/78 Entscheidungstext OGH 05.03.1979 Bkd 57/78 Veröff: AnwBl 1979,535 Bkd 59/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C3RAO §16
Rechtssatz: Der gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellte Verteidiger darf ohne Neubestellung gemäß § 41 Abs 3 StPO kein Honorar verlangen. Entscheidungstexte Bkd 52/78 Entscheidungstext OGH 05.02.1979 Bkd 52/78 Veröff: AnwBl 1979,479 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0054978 ... mehr lesen...
Norm: AO §16
Rechtssatz: Bei bedingten Forderungen findet eine Prüfung der Höhe des Stimmrechts von Amts wegen statt. Zufolge der subsidiär anzuwendenden Bestimmungen der §§ 92, 93 KO und der Analogie des § 137 Abs 2 KO kann für eine bedingte Forderung Stimmrecht für den vollen Betrag, für einen Teilbetrag oder gar nicht erteilt werden, dies nach Maßgabe der Wahrscheinlichkeit der Erfüllung der Bedingung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §19AO §20bAO §20dKO §16KO §19KO §20 Abs3KO §21
Rechtssatz: Entgegen dem ungenauen Wortlaut des § 20 Abs 3 KO entstehen die gegen die Konkursmasse wirksamen Vertragsverhältnisse nach §§ 21 bis 25 KO nicht erst nach Konkurseröffnung. Es handelt sich vielmehr nur um andere Erscheinungsformen schon vorher existenter - wenn auch bedingter - Ansprüche, die auch ohne Vorschrift des § 20 Abs 3 KO aufrechenbar wären. Es bedarf daher bezüg... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §20bAO §20d
Rechtssatz: War das Rechtsverhältnis, aus dem durch die Erfüllungsablehnung nach § 20 b AO Schadenersatzansprüche nach § 20 d AO entstanden, sind bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens bereits existent, so sind die diesbezüglichen Forderungen nur durch die Ausgleichseröffnung und wirksame Erfüllungsablehnung bedingt. Entscheidungstexte 5 Ob 307/77 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §20bAO §20d
Rechtssatz: Erlischt infolge Ablehnung der weiteren Erfüllung eines zweiseitigen Vertrages durch den Ausgleichsschuldner der Erfüllungsanspruch und tritt an seine Stelle ein Schadenersatzanspruch, handelt es sich um einen - gesetzlich - bedingten Anspruch im Sinne des § 16 AO. Der Anspruch auf Ersatz künftiger Schäden, ist sohin in diesem Umfange einem aufschiebend bedingten Recht gleichzuhalten. E... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §19IO §16IO §19 Abs2KO §16KO §19 Abs2
Rechtssatz: Als aufschiebend bedingte Forderungen im Sinne der KO sind nicht nur solche anzusehen, die zufolge rechtsgeschäftlicher Bestimmung von einem Ereignis abhängen sollen; hierher gehören vielmehr auch gesetzlich bedingte Ansprüche; der Eintritt der Bedingung muss zwar ohne jedes Zutun des Gemeinschuldners eintreten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896BAO §7BAO §16
Rechtssatz: Rückgriffsrecht der Angehörigen des Unternehmens im Sinne des § 896 ABGB, soweit sie in Erfüllung ihrer Sachhaftung zur gänzlichen oder teilweisen Befriedigung des Gläubigers einen die im Innenverhältnis auf sie entfallende Quote übersteigenden Betrag gezahlt haben. Entscheidungstexte 5 Ob 56/65 Entscheidungstext OGH 18.05.1965 5 Ob 56/6... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIInABGB §1152 DRAO §16RATG §1
Rechtssatz: Die standeswidrige Vereinbarung eines zu hohen Honorars durch einen Rechtsanwalt muß nicht sittenwidrig sein. Ihre Sittenwidrigkeit ist nach § 879 Abs 2 Z 4 ABGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 8 Ob 367/62 Entscheidungstext OGH 08.01.1963 8 Ob 367/62 Veröff: EvBl 1963/180 S 265 8 Ob... mehr lesen...
Norm: RAO §16
Rechtssatz: Alimentationsvergleich der armen Partei. Kostenbeitrag aus Alimentationsleistungen. Entscheidungstexte Ds 38/55 Entscheidungstext OGH 27.10.1955 Ds 38/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0071997 Dokumentnummer JJR_19551027_OGH0002_0000DS00038_5500000_00... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhAOGOe G zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben 23.03.1934 DRGBl I S 220 §16DO.A §37 Abs1Gemeinsame DO allgÜbergabsbestimmung zur DO.A ArtII Pkt16 Abs7
Rechtssatz: Keine Sittenwidrigkeit der Nichtaufwertung der Pension der sogenannten Administrativpensionisten; ebensowenig, wenn Altpensionisten und Neupensionisten nicht gleich behandelt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RAO §16
Rechtssatz: Keine Bezahlung von Vertretungskosten an den Armenanwalt zu Lasten von Unterhaltsbeträgen. Entscheidungstexte Ds 14/54 Entscheidungstext OGH 04.05.1954 Ds 14/54 Veröff: SST XXV/39 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0071995 Dokumentnummer JJR_19540504_OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs2 Z2 CIInRAO §16
Rechtssatz: Die Vereinbarung, daß ein Rechtsanwalt für die Vertretung in einer Rückstellungssache 1/10 des ersiegten Kapitals bekommen solle, verstößt gegen das Verbot der quota litis und zieht absolute Nichtigkeit dieser Vereinbarung nach sich. Das Verbot der quota litis ist auch im Interesse des Ansehens des Rechtsanwaltsstandes erfolgt und ist durch die Aufnahme in die RAO der rein privatrechtlichen Sphäre... mehr lesen...
Norm: RAO §16
Rechtssatz: Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte. - Ein Anspruch des Armenvertreters auf Entlohnung kann gegenüber seiner eigenen Partei nach dem § 16 RAO nur dann in Frage kommen, wenn der Erfolg der Vertretung für die arme Partei ein so günstiger ist, daß die Bezahlung eines Honorars an den Armenvertreter nicht drückend ist. Auf Unterhaltsbeträge kann der Armenvertreter überhaupt nicht greifen. Entscheidu... mehr lesen...