Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Teilurteil des Berufungsgerichts vom 15. März 2004, GZ 4 R 9/04d-83, wurde die Beklagte schuldig erkannt, es zu unterlassen, in ihrem Firmenwortlaut den Begriff „M*****" oder irgendeinen ähnlichen Namen, in welcher Schreibweise auch immer, zu verwenden; weiters, es zu unterlassen, die Bezeichnung „M*****" in welcher Form auch immer im geschäftlichen Verkehr zu verwenden und Dienstleistungen unter dieser Bezeichnung anzubieten. Dieser Verurte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Zahlung von 14.476 EUR sA und brachte vor, die A***** GmbH habe sie im Februar 2002 mit dem Druck und dem Versand von Werbematerial für die Hausmessen einer Motorradfirma beauftragt. Sie habe sich zur Auftragsdurchführung der Beklagten als Subunternehmerin bedient. Die Beklagte habe die Einladungen zu den Hausmessen in St. Pölten und Lienz nicht versandt, obwohl ihr der Auftrag hiezu mit E-Mail vom 5. 3. 2002 erteilt worden sei. Der A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erstellte 1999 im Auftrag der P***** GmbH (in der Folge: Auftraggeberin) das Programm zum Betrieb einer Internet-Gebrauchtwagenbörse und betreute die entsprechende Website des Auftraggebers auf ihrem eigenen Webserver bis 31. 12. 2002. Sie setzte hiebei das von dritter Seite erstellte grafische Design der Homepage, an dem die Auftraggeberin die Werknutzungsrechte besaß, technisch um. Dazu erstellten Mitarbeiter der Klägerin mit der Datenbanksoftwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Etwa 1996 begannen der Kläger und der Zweitbeklagte bei der Entwicklung einer Möbelstoffkollektion samt dazu passenden Dekostoffen wie Vorhängen, Tischwäsche und Servietten zusammenzuarbeiten. Der Zweitbeklagte war damals noch bei einem Wiener Unternehmen angestellt. In der Folge gründete der Zweitbeklagte mit der Erstbeklagten, seiner Ehegattin, einen Stoffverlag. Ein Stoffverlag lässt Stoffe nach eigenen Ideen und Vorstellungen entwickeln und herstellen, wäh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt im Sicherungsverfahren wird auf die dort ergangene Entscheidung 4 Ob 124/02t = MR 2002, 325 - Format Money verwiesen. Im Hauptverfahren wendete die Beklagte noch ein, das Zeichen "Money" werde vom angesprochenen Publikum im Zusammenhang mit einer periodischen Druckschrift nicht als Herkunftshinweis verstanden und besitze kei... mehr lesen...
Norm: UrhG §87a
Rechtssatz: Anspruch gemäß § 87a UrhG besteht auch gegen Verwertungsgesellschaft, die von der klagenden Verwertungsgesellschaft beanspruchte Vergütungsbeträge entgegengenommen hat. Entscheidungstexte 4 Ob 307/00a Entscheidungstext OGH 13.02.2001 4 Ob 307/00a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt Schuheinlegesohlen, die sie auch in Österreich vertreibt. Sie ist Inhaberin der internationalen Wortmarke "Dr. Metz - ERINASOLUM", die mit Priorität vom 29. 3. 1993 in Österreich Schutz u. a. für Einlegesohlen genießt. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, a) die Beklagte sei schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, die Bezeichnungen "Dr. Metz" und "ERINASOLUM", Kombinationen dieser Bezeichnungen, sowie damit verwechsel... mehr lesen...
Norm: UrhG §87a
Rechtssatz: Nach § 87a UrhG kann das Rechnungslegungsbegehren nur zur Vorbereitung der nach §§ 86 und 87 UrhG gebührenden Ansprüche gestellt werden; es ist deshalb abzuweisen, wenn auch der Hauptanspruch abgewiesen wird. Entscheidungstexte 4 Ob 311/97g Entscheidungstext OGH 09.12.1997 4 Ob 311/97g 4 Ob 34/09t Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren von 1960 bis 1978 miteinander verheiratet; sei leben seit 1976 getrennt. Nach dem Scheidungsvergleich ist die Beklagte berechtigt, die Werke des Klägers wie bisher zu interpretieren. Die Beklagte führte das Stück "Heute Abend: Lola Blau" bis 1977 mehrmals in W***** auf; in den Programmen schienen jeweils der Kläger als Autor und Conny Hannes M***** als Regisseur auf. 1984 führte die Beklagte das Stück "Heute Abend: Lola Blau" in ihrem... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile erzeugen (ua) Schalungselemente, die im Baugewerbe verwendet werden. Die Beklagte war schon vor der Klägerin mit einer dreiankerigen Alu-Leichtschalung auf dem Markt, welche zwar bereits die durch die übliche Raumhöhe bedingte Rahmenhöhe von 2700 mm aufwies, im übrigen aber den von den Streitteilen derzeit erzeugten Schalungen nicht gleich war. Die Klägerin hat nach entsprechender Forschungs- und Entwicklungsarbeit und der Installation eines Vertrie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat ein Veranstalter ohne Bewilligung der Klägerin moderne Tanz- und Unterhaltsmusik aufgeführt, dann folgt daraus mit der im Rahmen des "Anscheinsbeweises" geforderten hohen Wahrscheinlichkeit, daß er in Rechte der Klägerin - welche über die "kleinen" Aufführungsrechte an nahezu dem gesamten Weltrepertoire verfügt - eingegriffen hat (ÖBl 1988, 165 - AKM-Vermutung; s auch Walter, Zur Klagslegitimation der musikalischen V... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §87aUWG §1 D3e
Rechtssatz: Das Fehlen einer Regelung über einen Rechnungslegungsanspruch im UWG für die sittenwidrige Nachahmung fremder Arbeitsergebnisse als planwidrige Lücke des wettbewerbsrechtlichen Schutzes gegen Nachahmung ist durch die analoge Anwendung verwandter Vorschriften des Immaterialgüterrechts, hier insbesondere des UrhG, zu schließen, weil diese Bestimmungen unmittelbar dem Gedanken Rechnung tragen, dem wegen... mehr lesen...
Norm: MSchG §56MuSchG 1990 §34PatG 1970 §151UrhG §87a
Rechtssatz: Zur Vorbereitung unter anderem eines Bereicherungsanspruchs kann nach der nunmehr geltenden Rechtslage bei einem Patenteingriff, bei einem Markeneingriff, bei einer Musterrechtsverletzung und in den im § 87a UrhG genannten Fällen sowohl bei einem Verstoß als auch bei rechtmäßiger Nutzung der im UrhG geregelten Ausschließlichkeitsrechte die Rechnungslegung verlangt werden, womit a... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd10AHG §1 Cd14UrhG §87UrhG §87a
Rechtssatz: Ansprüche auf Herausgabe des Gewinns gemäß § 87 Abs 4 UrhG und der zur Vorbereitung erhobene Rechnungslegungsanspruch gemäß § 87 a UrhG können im Amtshaftungsweg nicht verfolgt werden, wenn der urheberrechtliche Eingriff durch Organe in Vollziehung der Gesetze erfolgt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 11/91 Entscheidungst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung der beklagten Partei - unter anderem - zur Rechnungslegung in bezug auf den aus der Vervielfältigung und Verbreitung der Sonderpostmarke "200 Jahre Diözese Linz" (Nennwert S 4,50) erzielten Gewinn unter detaillierter Angabe der Einnahmen und Ausgaben sowie die Herausgabe dieses Gewinnes, soweit er das der klagenden Partei gebührende angemessene Entgelt und den ihr zustehenden Vermögensschaden (§ 87 Abs 1 und 3 UrhG) ... mehr lesen...
Norm: UrhG §87a
Rechtssatz: Der in § 87 a UrhG näher geregelte Anspruch auf Rechnungslegung gehört dem materiellen Recht an. Aus Art XLII EGZPO ergibt sich nichts Gegenteiliges. Auch für die Pflicht des Verletzers, die Richtigkeit der von ihm gelegten Rechnung durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen und unter der Voraussetzung des § 87 a Abs 1, letzter Satz, UrhG die Kosten der Prüfung zu tragen, kann nichts anderes gelten. Auch dabei han... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte legte in einigen ihrer Filialen Exemplare des "Veranstaltungsprogrammes 1985" der "Interessensgemeinschaft Lauf Süd" auf, der Werbeeinschaltungen der Beklagten enthielt. Auf der ersten Seite des Faltprospektes befand sich - in grüner Farbe - die nachstehende symbolhafte graphische Darstellung eines Läufers: Der Graphiker Otl A*** hatte für die Olympischen Spiele München 1972 Piktogramme entworfen (Schulze, Die kleine Münze und ihre Abgrenzungsproblemat... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §87a
Rechtssatz: Die komplizierten und (international) miteinander verketteten Vertragsverhältnisse, mit denen die Verwertung von Urheberrechten im Gefüge der internationalen Unterhaltungsindustrie gewährleistet wird, machen den Anscheinsbeweis zur Hintanhaltung eines Beweisnotstandes bei der Durchsetzung berechtigter urheberrechtlicher Ansprüche geradezu unentbehrlich. "AKM - Vermutung" Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §87a
Rechtssatz: Ist erwiesen, daß die AKM über die Rechte an nahezu dem gesamten Weltrepertoire verfügt, und steht fest, daß der beklagte Veranstalter ohne Bewilligung moderne Tanzmusik und Unterhaltungsmusik aufgeführt hat, dann folgt daraus mit der im Rahmen des Anscheinsbeweises geforderten hohen Wahrscheinlichkeit, daß der Veranstalter in Rechte der AKM eingegriffen hat. Dem Veranstalter steht es selbstverständlich frei,... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §87aZPO §266 Abs1 DVII
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Ansprüche auf Unterlassung (§ 81 UrhG) und Rechnungslegung (§ 87 a UrhG) genügt die Aufführung eines einzigen geschützten Werkes. Wird zugestanden, jedenfalls zum Teil auch geschützte Musikwerke öffentlich aufgeführt zu haben bedarf es keiner Feststellungen darüber, welche geschützten Musiktitel tatsächlich öffentlich aufgeführt wurden. Es folgt daraus mit der im Rahme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund der ihr gemäß § 1 Abs 1, § 4 des VerwertungsgesellschaftenG BGBl. 1936/112 vom BMU erteilten Betriebsgenehmigung (BGBl. 1946/193) nimmt die Klägerin in Österreich ausschließlich (u.a.) die "kleinen" Sende- und Aufführungsrechte einschließlich des Rechtes der öffentlichen Wiedergabe an Werken der Tonkunst wahr. Etwa 99 % der österreichischen Komponisten, Textdichter bzw. Musikverleger haben der Klägerin solcherart alleinige und ausschließliche Werknut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 28. November 1974 bis 31. Dezember 1978 in der Maschinenfabrik der erstbeklagten Partei - der Zweitbeklagte ist deren persönlich haftender Gesellschafter - als Konstrukteur sowie in der Vor- und Endmontage beschäftigt. Daß er ausdrücklich zur Erfindertätigkeit angestellt wurde, ist nicht feststellbar. Er war auch tatsächlich nicht vorwiegend damit beschäftigt, Erfindungen für die erstbeklagte Partei zu entwickeln. Der Kläger machte während d... mehr lesen...
Norm: UrhG §87a
Rechtssatz: § 87 a UrhG gilt nicht nur für Schadenersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzungen, sondern für alle (gesetzlichen) Entgeltansprüche und Vergütungsansprüche nach dem UrhG. Entscheidungstexte 14 Ob 8/86 Entscheidungstext OGH 18.02.1986 14 Ob 8/86 Veröff: SZ 59/34 = ÖBl 1986,59 = GRURInt 1986,822 = Arb 10496 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §56PatG 1970 §151UrhG §87a
Rechtssatz: Daß der Gesetzgeber den Prüfungsanspruch durch Sachverständige im PatG und MSchG ausdrücklich nur bei Patentverletzungen und Kennzeichenverletzungen, im UrhG aber für alle Fälle gesetzlicher Vergütungsansprüche eingeräumt hat, spricht nicht das Vorliegen einer gewollten abweichenden Regelung und rechtfertigt keinen Umkehrschluß; von den Wertvorstellungen des gegenwärtigen Gesetzgebers ausgehend... mehr lesen...
Norm: MSchG §56PatG 1970 §151UrhG §87a
Rechtssatz: Der im UrhG, im PatG und im MSchG verankerte Prüfungsanspruch soll den Auskunftsanspruch des Gläubigers dadurch sichern und verstärken, daß dieser die vom Auskunftspflichtigen gelegte Rechnung durch einen Sachverständigen auf ihre Richtigkeit (und Vollständigkeit) prüfen lassen kann. Der Gläubiger soll dadurch eine taugliche Grundlage zur Bezifferung seines Leistungsbegehrens erhalten. Insofern... mehr lesen...
Norm: UrhG §42 Abs5UrhG §87a
Rechtssatz: Schiedsstelle beim BMJ 1.10.1984, 15/25 - Schied/83 Ist mit der Vorlage von Belegen an den Anspruchsberechtigten die Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung des zur Rechnungslegung Verpflichteten verbunden, so hat dieser die Wahlmöglichkeit, die Belege einem Wirtschaftsprüfer seiner Wahl vorzulegen, sofern er dessen Kosten trägt und ihn ermächtigt, dem Anspruchsberechtigten auf Grund dieser Belege Ausk... mehr lesen...
Norm: UrhG §87a
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat mit der Bestimmung des § 87a UrhG keine neue Sanktion für Urheberrechtsverletzungen geschaffen, sondern lediglich einen Hilfsanspruch normiert, welcher den Verletzten in die Lage versetzen soll, die ihm nach anderen Bestimmungen des UrhG (§§ 86, 87) zustehenden Ansprüche auf angemessenes Entgelt, angemessene Vergütung, Schadenersatz oder Herausgabe des Gewinnes in Zukunft leichter zu beziffern und... mehr lesen...