RS OGH 1997/12/9 4Ob311/97g, 4Ob34/09t

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Veröffentlicht am 09.12.1997
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Norm

UrhG §87a

Rechtssatz

Nach § 87a UrhG kann das Rechnungslegungsbegehren nur zur Vorbereitung der nach §§ 86 und 87 UrhG gebührenden Ansprüche gestellt werden; es ist deshalb abzuweisen, wenn auch der Hauptanspruch abgewiesen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109113

Im RIS seit

08.01.1998

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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