Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 88/13/0206 3 Stammrechtssatz AusfzF der steuerlichen Behandlung von geistigen Produkten (hier: Software), für die zwischen dem Schöpfer und dem Nutzungsberechtigten eine Geheimhaltungspflicht vereinbart wurde, im Spannungsfeld der Verwertungstatbes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur für technische Chemie. Für die Jahre 1982 bis 1984 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Der Prüfer vertrat unter anderem die Auffassung, daß die für bestimmte Einkünfte aus der Tätigkeit als Gutachter und Betriebsberater in Anspruch genommene Tarifbegünstigung des § 38 Abs. 4 EStG 1972 nicht zustehe, weil alle Einkünfte des Beschwerdeführers "aus einer Gutachtertätigkeit stammen", sodaß die gesetzliche Voraussetzung, wonach derart... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Das Honorar für ein Gutachten, welches von vornherein zur Veröffentlichung bestimmt ist, ist bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) zur Gänze nicht als Abgeltung für die Einräumung von Werknutzungsrechten iSd UrhG anzusehen. Das Ho... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Professor an einer Hochschule, freiberuflich tätiger Architekt und ständig gerichtlich beeideter Sachverständiger für die Fachgruppe Bauwesen. Er erstellt Gutachten sowohl über gerichtliche Anordnung als auch im Auftrag von Privatpersonen. Für das Streitjahr 1980 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des begünstigten Steuersatzes gemäß § 37 Abs. 1 EStG 1972 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 leg. cit. für seine Einkünfte als Gerichtsgutac... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß bereits durch die Vorlage bei Gerichten oder Kreditinstituten ein Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Auch kommt es nicht entscheidend darauf an, daß der Erwerber berechtigt ist, das Werk einem unbestimmten Personenkreis zur Kenntnis zu bringen,... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/03 87/13/0036 1 Stammrechtssatz Unter einer Verwertung von Urheberrechten ist nur eine solche iSd UrhG zu verstehen (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117). Das bedeutet, daß § 38 Abs 4 EStG 1972 sowohl zum Zuge kommen kann, w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, erzielte in den Streitjahren 1979 bis 1981 als Angestellter einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft m.b.H. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Neben diesen Einkünften erklärte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die aus der Abhaltung von Fachvorträgen (Seminaren) und der Erstellung von Gutachten resultierten. Für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des begünstigten Steuersatzes g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einer Verwertung von Urheberrechten ist nur eine solche iSd UrhG zu verstehen (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117). Das bedeutet, daß § 38 Abs 4 EStG... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte als Sachverständiger für Umweltschutz in den Jahren 1984 bis 1986 unter anderem Einkünfte a) aus der Erstellung von Privatgutachten sowie b) aus einer Konsulententätigkeit für die Stadt Wien. Nach Punkt 3 der diesbezüglichen Konsulentenvereinbarung vom 27. Februar 1984 übernimmt der Beschwerdeführer die Verpflichtung, den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Umwelt und Bürgerdienst und die ihm unterstehenden Dienststellen mit dem Ziel zu beraten, di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt und Lehrer an einer HTL. Im Jahre 1987 erzielte der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus einer Tätigkeit im Rahmen der "Lehrzielbank für das berufsbildende Schulwesen", einem Entwicklungsprojekt des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport. In einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1987 bzw in einer Ergänzung zu dieser Berufung wurde hinsichtlich der Einkünfte aus der zuletzt ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/13/0023 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegen eigenständige bzw abgrenzbare Einkünfte aus einer Verwertung von selbstgeschaffenen Urheberrechten nur dann vor, wenn die Einkünfte nach dem zwischen dem Urheber und seinem ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/13/0023 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegen eigenständige bzw abgrenzbare Einkünfte aus einer Verwertung von selbstgeschaffenen Urheberrechten nur dann vor, wenn die Einkünfte nach dem zwischen dem Urheber und seinem ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, beide Universitätsprofessoren und Zivilingenieure für Bauwesen, sind Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In den Streitjahren beantragte diese für die Einkünfte aus einer Reihe von Tätigkeiten die Gewährung des begünstigten Steuersatzes nach § 38 Abs. 4 EStG 1972. Diese Einkünfte stammten aus der Verwertung von selbst geschaffenen literarischen Urheberrechten, weil selbständige Gedanken in Schriftform der Öffentlichkeit übermittelt würden, eine ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/13/0023 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegen eigenständige bzw abgrenzbare Einkünfte aus einer Verwertung von selbstgeschaffenen Urheberrechten nur dann vor, wenn die Einkünfte nach dem zwischen dem Urheber und seinem... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Universitätsprofessor und Pharmakologe. Nebenbei verfaßte er im Zeitraum der Streitjahre im Auftrag verschiedener pharmazeutischer Unternehmen pharmakologisch-toxikologische Sachverständigengutachten sowie Gebrauchsinformations- und Fachinformationstexte bezüglich verschiedener Medikamente. Im Zuge einer Betriebsprüfung nahm der Beschwerdeführer für die dafür vereinnahmten Honorare die Begünstigung des ermäßigten Steuersatzes nach § 38 Abs. 4 Einkommensteu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Er erzielte im Jahre 1986 unter anderem Einkünfte aus der Erstellung von Sachverständigengutachten. Entgegen dem entsprechenden Antrag in der Einkommensteuererklärung für 1986 wurde bei der Ermittlung der Einkommensteuer für dieses Jahr der begünstigte Steuersatz nach § 38 Abs.4 EStG 1972 für die Einkünfte aus der Gutachtertätigkeit nicht zuerkannt. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1986 wurde im wes... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein Privatgutgachten allein für den Informationsbedarf des Auftraggebers erstellt, so kommt § 38 Abs 4 EStG auch dann nicht zum Zug, wenn das Entgelt dafür zu Einkünften aus der Verwertung eines literarischen Urheberrechtes erklärt wird (Hinweis E 19.1.1988, 87/1... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Dienten die im Auftrag von Versicherungsunternehmen erstatteten Privatgutachten zur Verwendung als Beweismittel in Zivilverfahren und Strafverfahren sowie als Richtschnur für die Mitarbeiter des Unternehmens, ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/13/0023 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegen eigenständige bzw abgrenzbare Einkünfte aus einer Verwertung von selbstgeschaffenen Urheberrechten nur dann vor, wenn die Einkünfte nach dem zwischen dem Urheber und seinem... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Die mit einer Gutachtenserstattung verbundene Einräumung eines Werknutzungsrechtes oder einer Werknutzungsbewilligung zieht die Begünstigung des... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/13/0023 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegen eigenständige bzw abgrenzbare Einkünfte aus einer Verwertung von selbstgeschaffenen Urheberrechten nur dann vor, wenn die Einkünfte nach dem zwischen dem Urheber und seinem... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Universitäts-Dozent an der Universität Wien. Im Jahre 1986 erzielte er unter anderem Einkünfte aus der Erstellung von Gutachten. Während des Verfahrens zur Erlassung des Einkommensteuerbescheides 1986 gab er auf entsprechende Aufforderung des Finanzamtes in einer Eingabe vom 15. Dezember 1988 bekannt, daß es sich bei den in der Abgabenerklärung angeführten Gutachten um von ihm verfaßte Rechtsgutachten zu schwierigen Zivilrechtsproblemen handle. Wenn diese Arbe... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Bei ausschließlich zur Verbreitung bestimmten Werkstücken (Manuskripten), deren Gegenstand neben dem allgemeinen Interesse des Verlegers am Absatz des Werkes (zB des verlegten Buches) Sonderinteressen des Verlegers nicht berührt, ist eine Abspaltung eines Entgeltanteiles für das Werkstück (M... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die vom Abgabepflichtigen den jeweiligen Auftraggebern eingeräumten Vervielfältigungsrechte und Verbreitungsrechte lediglich ein notwendiges Akzessorium für die Erstattung eines Gutachtens darstellen, um dieses Gutachten zu dem vom Auftraggeber von Anfang an angestrebten Zweck ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Die ausdrückliche Vereinbarung, an einem Gutachten eine Werknutzung einzuräumen, bewirkt die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 nur dann, wenn für den Urheber aus der Nutzung nach den Verwertung... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 kommt nicht nur dann zum Zug, wenn der Urheber das Urheberrecht selbst iSd § 14 bis § 18 UrhG verwertet, sondern auch dann, wenn die Verwertung durch einen anderen stattfindet, weil der Urheber diesem eine Verwert... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im Jahr 1985 schlossen die Beschwerdeführer mit einem amerikanischen Unternehmen einen Vertrag, mit dem "alle Urheberrechte" an einem neuartigen Softwareprodukt, das die Beschwerdeführer gemeinsam geschaffen hatten, an das amerikanische Unternehmen "verkauft" wurden. Die Beschwerdeführer erklärten aus diesem Geschäft für das Jahr 1985 einen gemeinschaftlich erzielten Gewinn von S 380.228,--. Nach Erlassun... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: AusfzF der steuerlichen Behandlung von geistigen Produkten (hier: Software), für die zwischen dem Schöpfer und dem Nutzungsberechtigten eine Geheimhaltungspflicht vereinbart wurde, im Spannungsfeld der Verwertungstatbestände des UrhG. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1;UrhG §42 Abs1;UrhG §42 Abs2;
Rechtssatz: Allen Verwertungstatbeständen des UrhG (§§ 14 - 18) ist gemeinsam, daß das betreffende Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Beim Vervielfältigungsrecht ergibt sich dies aus § 42 UrhG... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erbrachte in den Streitjahren neben seiner Angestelltentätigkeit Dienstleistungen in der ADV und Informationstechnik. Für die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte, die jeweils geringer waren als die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, beantragte er die Anwendung des Hälftesteuersatzes gemäß den §§ 37 Abs. 1, 38 Abs. 4 EStG 1972. Mit Vorhalt vom 1. Dezember 1983 forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Erläuterung betreffend den in der Einkommen... mehr lesen...