RS Vwgh 1991/10/17 90/13/0153

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Veröffentlicht am 17.10.1991
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Index

20/08 Urheberrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §38 Abs4;
UrhG §14 Abs1;
UrhG §24 Abs1;

Rechtssatz

Wird ein Privatgutgachten allein für den Informationsbedarf des Auftraggebers erstellt, so kommt § 38 Abs 4 EStG auch dann nicht zum Zug, wenn das Entgelt dafür zu Einkünften aus der Verwertung eines literarischen Urheberrechtes erklärt wird (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117; E 29.1.1991, 89/14/0088.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130153.X02

Im RIS seit

17.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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