Norm: UrhG §15UrhG §42 Abs4
Rechtssatz: Wird bei einem Online-Videorekorder vom Betreiber bloß eine Kopie der Sendung erstellt und einer Mehrzahl von Nutzern Zugriff darauf gewährt("De-Duplizierung"), ist die Vervielfältigung dem Betreiber zuzurechnen und unterfällt nicht der Privatkopienausnahme. Entscheidungstexte 4 Ob 149/20w Entscheidungstext OGH 22.09.2020 4 Ob 149/20w ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Sicherungsverfahren ergangene Entscheidung des Senats wurde mehrfach veröffentlicht und besprochen (4 Ob 208/09f = MR 2010, 206 [Walter] = jusIT 2010/41, S 96 [Handig] = ÖBl-LS 2010/124 [Büchele] = ecolex 2010/215 S 584 [Horak] = wbl 2010, 316/124 = RdW 2010, 346 = EvBl-LS 2010/101 = GRUR Int 2011, 77 - Mozart Symphonie No 41; Reis, Zur Rechtfertigung 'geringfügiger' Eingriffe in das Urheberrecht, MR 2011, 22). Hinsichtlich Vorbringen und Sachverhalt im S... mehr lesen...
Norm: UrhG §15
Rechtssatz: Eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung eines Werks liegt schon dann vor, wenn eine sinnliche Werkwiedergabe dadurch möglich ist, dass ein auf eine Website eingestelltes Lichtbild, auf dem das mitabgebildete Werk infolge seiner geringen Größe zunächst nicht zu erkennen ist, mittels „Mausklick“ vergrößert dargestellt werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 101/... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** W*****, vertreten durch Puttinger, Vogl & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Zahl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine selbständige Landesorganisation der Sozialdemokratischen Partei Österreichs mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Landesgeschäftsführer wurde beauftragt, alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Salzburger Landtagswahlkampf 2009 wahrzunehmen. Die Klägerin ist Auftraggeberin einer für sie im Vorfeld dieser Wahlen durchgeführten Werbekampagne, in der (als Plakat- und Internetwerbung) ua das nachstehend abgebildete Lichtbild (Beil./A) verwendet wurde. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist selbständige Fotografin und fotografiert unter anderem Kinder in Kindergärten und Horteinrichtungen. Sie hat die aus Beilage ./G ersichtlichen und mit Bild Nr. 1 bis 4 und 6 bezeichnete Portraitfotos von Natascha K***** hergestellt. Das computerunterstützt hergestellte Phantombild Nr. 5 der Beilage ./G stammt nicht von der Klägerin. Die erst- bis viertbeklagten Parteien sind Zeitungsverlage mit Sitz teils in Österreich (Erstbeklagte), teils in Deutschlan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gernot T*****, vertreten durch Dr. Ulrich Polley, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagten Parteien 1. K***** KG, 2. Hannes W*****, beide vertreten durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist einziger Erbe und Gesamtrechtsnachfolger nach seinem Vater Sigurd B*****. Er ist Herausgeber und Chefredakteur der Zweitklägerin und hat eine leitende Funktion in der „Glaubensgemeinschaft der Norweger“, die auch unter dem Namen „Smiths Freunde“ oder „Norweger“ bekannt ist. Die Zweitklägerin ist Werknutzungsberechtigte im Sinn des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG an den Werken der norwegischen Schriftsteller Aksel J. Smith, Johan O. Smith und Eli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "F*****", die Erstbeklagte Medieninhaberin der Tageszeitung "K***** Zeitung". Die Zweitbeklagte ist Medieninhaberin der Website "K***** Online", die im Internet unter www.k*****.at abrufbar ist. Der Tod eines Afrikaners am 15. 7. 2003 im "Afrikadorf" im Wiener Stadtpark war Gegenstand intensiver Medienberichterstattung. Gegenstand der öffentlichen Diskussion war insbesondere, ob ein Fehlverhalten D... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen des politischen Meinungsstreits ließ die Klägerin in einer Tageszeitung Werbeeinschaltungen veröffentlichen, die im Hintergrund ein Fotos des Wiener Gasometers, im Vordergrund eine Ortstafel mit der Aussage: "810.848 Arbeitsplätze" und rechts daneben ein Begleittext unter der Übeschrift "Wien macht's besser" aufschienen. Am linken oberen Rand befand sich das Logo der Klägerin mit ihrem Namen und einer kleinen, stilisierten Darstellung des Stephansturms und des... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §15UrhG §16UrhG §74
Rechtssatz: Wird das Werk nicht dazu verwendet, um den Rechteinhaber zu kritisieren, liegt keine Rechtfertigung des Eingriffs durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung vor. Entscheidungstexte 4 Ob 105/03z Entscheidungstext OGH 24.06.2003 4 Ob 105/03z European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §15UrhG §16UrhG §74
Rechtssatz: Hat die Verwendung eines Werks keine Belegfunktion, sondern dient sie nur der Information, so vermag das Grundrecht der freien Meinungsäußerung den Eingriff auch dann nicht zu rechtfertigen, wenn der Berechtigte die Nutzung seines Werks auch gegen (angemessenes) Entgelt nicht gestattet, oder wenn er dem Nutzer nicht bekannt ist und seine Identität in der kurzen Zeit, die für eine Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist eine in der Rechtsform eines Vereins organisierte Vereinigung der österreichischen Berufsfotografen. Sein Zweck ist es, den Vereinsmitgliedern Rechtsschutz zu gewähren. Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Kronen Zeitung", deren tägliche Auflage mehr als 500.000 Stück beträgt. Auf dem Titelblatt der Wiener Regionalausgabe der "Kronen Zeitung" vom 6. 4. 2000 und auf Seite 13 der Ausgabe vom 7. 4. 2000 wurde das Lichtbil... mehr lesen...
Begründung: Der erkennende Senat hat im Provisorialverfahren zu 4 Ob 224/00w (= MR 2000, 373 [Walter] - Schüssels Dornenkrone) ausgesprochen, dass die Wiedergabe von Titelseiten der "Neuen Kronen Zeitung" in der von der Beklagten herausgegebenen Zeitschrift im Interesse der Meinungsfreiheit und der freien geistigen Auseinandersetzung in Zeitungen und Zeitschriften durch das Zitatrecht gedeckt ist. Der Hauptantrag, der Beklagten zu untersagen, einzelne Seiten der periodischen Druck... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 5. 8. 1997 vom LG Innsbruck wegen Verstoßes gegen das Finanzstrafgesetz verurteilt. Er war bis zu seinem Rücktritt am 21. 2. 1999 Abgeordneter zum Nationalrat. Als führender Funktionär der F***** unterwarf er sich 1998 dem "Demokratievertrag" dieser Partei. Ein nach diesem Vertrag eingesetzter "Ehrenrat" sprach den Kläger am 23. 3. 1999 "frei" und befand, dass der Kläger trotz seiner gerichtlichen Verurteilung nicht unehrenhaft gehandelt habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Neue Kronen Zeitung", die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Der Standard". Die Beklagte hat in der Ausgabe "Der Standard" vom 13. 1. 2000 auf Seite zwei in einem Artikel unter der Überschrift "Es war uns bewusst, dass wir gegen das Gesetz verstoßen" über die Medienberichterstattung im Zusammenhang mit der Aufklärung der Brandserie in St. Georgen an der Gusen berichtet. Da... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. O***** Gesellschaft mbH & Co KG, *****, 2. L*****, vertreten durch die Erstklägerin, diese vertreten durch H... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der Entscheidung MR 1997, 26 = ÖBl 1997, 138 - Ich werde dafür sorgen hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit einer Bildveröffentlichung des Spitzenkandidaten der SPÖ im Wahlkampf zusammen mit einem persiflierenden Begleittext durch den politischen Gegner einen Verstoß gegen § 78 UrhG (auch unter dem Aspekt des Art 10 MRK) verneint. Die beanstandete Einschaltung wurde dort in einem Monatsmagazin veröffentlicht, ... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §15UrhG §16UrhG §74UrhG §81
Rechtssatz: Dem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch kann das durch Art 10 EMRK geschützte Recht der freien Meinungsäußerung entgegenstehen. Ob dies der Fall ist, ist durch eine Abwägung der vom Urheber oder seinem Werknutzungsberechtigten verfolgten Interessen mit dem Recht der freien Meinungsäußerung zu beurteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Herausgeberin der "Neuen Kronen Zeitung". Der Beklagte war Geschäftsführer der T***** GmbH. In den Ausgaben der "Neuen Kronen Zeitung" vom 24., 25., 26., 27. 10., 5., 7., 8., 12., 19., 23. 11., 1., 2., 3., 7., 10., und 14. 12. 1999 erschienen Artikel, die sich mit der Tätigkeit und finanziellen Gebarung des Beklagten als Geschäftsführer der T***** GmbH befassten und deren Überschriften wie folgt lauteten: 24. 10. 1999: Es geht um "Medien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Klägerin wurde mit Bescheid der Regionalradiobehörde vom 25. 1. 1995, GZ 611.150/1-RRB/95, die Zulassung zur Veranstaltung eines regionalen Hörfunkprogrammes für die Regionalradiokette Salzburg gemäß § 17 iVm den §§ 19 und 20 Abs 2 des Regionalradiogesetzes BGBl 1993/506 für die Zeit vom 1. 9. 1995 bis 31. 8. 2000 erteilt. Der Klägerin wurde mit Bescheid der Regionalradiobehörde vom 25. 1. 1995, GZ 611.150/1-RRB/95, die Zulassung zur Veranstaltung eines... mehr lesen...
Norm: UrhG §15UrhG §42 Abs5 Z2
Rechtssatz: Das Recht der freien Werknutzung zum eigenen Gebrauch erstreckt sich auch auf die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste durch einen Abguß (siehe Dittrich, Videorecorder und privater Gebrauch, ÖBl 1980, 33 [36]); sie kann der - immer von der Einwilligung des Urhebers abhängigen (§ 42 Abs 5 Z 2 UrhG) - Ausführung eines Werkes der Baukunst nach einem Plan oder Entwurf oder dem Nachbau eines sol... mehr lesen...
Norm: UrhG §15UrhG §42 Abs1UrhG §42 Abs4
Rechtssatz: Das Gesetz setzt als selbstverständlich voraus, dass die Vervielfältigung mittels eines rechtmäßig erworbenen Werkstückes geschieht (Nordemann/Vinck/Hertin, Urheberrecht8 § 53 Rz 4 mwN). Um welche Art von Erwerb es sich handelt, ist ohne Bedeutung; auch wer das Werkstück geschenkt erhalten hat, kann es innerhalb der vom Gesetz gezogenen Schranken zum eigenen Gebrauch vervielfältigen. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §15
Rechtssatz: Sollte der mit dem Beklagten befreundete Bildhauer den Abguß entgeltlich hergestellt haben, so hätte er damit das Vervielfältigungsrecht des Urhebers verletzt. In diesem Fall haftete der Beklagte als sein Anstifter und, da er ihm das Original für den Abguß zur Verfügung gestellt hat, als sein Gehilfe. Entscheidungstexte 4 Ob 80/98p Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BbAHG §1 Cd11UrhG §15
Rechtssatz: Die Durchführung der materiellen Ergänzung des Bundesheeres ist, soweit nicht das MilitärleistungsG zur Anwendung kommt, Angelegenheit der Privatwirtschaftsverwaltung. Dazu gehört auch die Beschaffung eines Ausbildungsmittels wie einer "Tonbildschau" mit zugehöriger Musikkasette einschließlich der erforderlichen Werknutzungsbewilligungen. Der Eingriff in das von der klagenden Partei wahzunehmende U... mehr lesen...
Begründung: Am 28. und 29. April 1988 erteilte das Bundesministerium für Landesverteidigung (im folgenden BMLV) der C***** Trickfilm Gesellschaft mbH auf Grund deren Anbots den Zuschlag zur Lieferung der beiden "Tonbildschauen" TBS-08 "ABC-Selbstschutz" und TBS-09 "ABC-Beobachtung", jeweils bestehend aus 71 Dias und einer einseitig bespielten Compact-Musikkassette in einer Auflage von je 170 Stück, an das Heeres-Feldzeuglager Wien. Die dem jeweiligen Zuschlag beigelgte Leistungsbesc... mehr lesen...
Norm: UrhG §14UrhG §15UrhG §78
Rechtssatz: Durch das protestlose Hinnehmen der Anfertigung von Aufnahmen wird schlüssig höchstens nur die Zustimmung zur Veröffentlichung von Lichtbilder im Zusammenhang mit diesem aktuellen Ereignis erteilt. - "Frustrierte Jungwähler". Entscheidungstexte 4 Ob 363/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 4 Ob 363/87 Veröff: SZ 60/188 = JBl 1988,52 = ÖBl ... mehr lesen...
Norm: UrhG §15UrhG §16
Rechtssatz: Die auf den Endverbraucher umgelegte Urhebervergütung für den Werkgenuß durch einen größeren Personenkreis ist im Verkaufspreis des Vervielfältigungsstückes nicht enthalten. - "Sexshop-Video". Entscheidungstexte 4 Ob 393/86 Entscheidungstext OGH 27.01.1987 4 Ob 393/86 Veröff: SZ 60/9 = GRURInt 1987,609 = MR 1987,54 (M Walter) = WBl 1987,127... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist eine mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland nach deutschem Recht errichtete Verwertungsgesellschaft zur treuhändigen Wahrnehmung der den Filmherstellern an Filmwerken und/oder Laufbildern zustehenden Rechte. Sie nimmt u.a. das Recht der öffentlichen Vorführung von Schmalfilmen jedes Formates und von Videogrammen (Videokassetten, Bildplatten, "Video-Clips") wahr. Die klagende Partei vertritt ein umfangreiches Repertoire von Sex- und Unter... mehr lesen...