Norm
UrhG §14Rechtssatz
Durch das protestlose Hinnehmen der Anfertigung von Aufnahmen wird schlüssig höchstens nur die Zustimmung zur Veröffentlichung von Lichtbilder im Zusammenhang mit diesem aktuellen Ereignis erteilt. - "Frustrierte Jungwähler".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078190Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013