Norm
MRK Art10 Abs2 IV4gRechtssatz
Wird das Werk nicht dazu verwendet, um den Rechteinhaber zu kritisieren, liegt keine Rechtfertigung des Eingriffs durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117770Im RIS seit
24.07.2003Zuletzt aktualisiert am
28.02.2012