RS OGH 2003/6/24 4Ob105/03z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.2003
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Norm

MRK Art10 Abs2 IV4g
UrhG §15
UrhG §16
UrhG §74

Rechtssatz

Wird das Werk nicht dazu verwendet, um den Rechteinhaber zu kritisieren, liegt keine Rechtfertigung des Eingriffs durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117770

Im RIS seit

24.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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