Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Universitätsprofessor für das Fach Betriebswirtschaftslehre. In den Jahren 1981 bis 1985 war er auch am Wirtschaftsförderungsinstitut der Handelskammer als Vortragender des Gegenstandes "Finanzierung" im Rahmen der Lehrveranstaltung "Bilanzbuchhalterkurs" tätig. Der vom Beschwerdeführer vorgetragene Gegenstand ist ein Prüfungsgegenstand der am Wirtschaftsförderungsinstitut abgenommenen Bilanzbuchhalterprüfung. Der Beschwerdeführer war auch als An... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0029 E 21. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein Kursvortragender nicht nach dem Ausmaß entlohnt, in dem er urheberrechtlich geschützte Leistungen bietet, sondern für eine unterrichtende Tätigkeit, dann liegt keine gesonderte Entlohnung für die Verwertung literari... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Bei ausschließlich zur Verbreitung bestimmten Werkstücken (Manuskripten), deren Gegenstand neben dem allgemeinen Interesse des Verlegers am Absatz des Werkes (zB des verlegten Buches) Sonderinteressen des Verlegers nicht berührt, ist eine Abspaltung eines Entgeltanteiles für das Werkstück (M... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0248 E 10. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein WIFI-Vortragender laut Werkvertrag nach der Zahl der Unterrichtsstunden entlohnt, läßt sich daraus eine gesonderte Entlohnung für die Verwertung von U... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Die ausdrückliche Vereinbarung, an einem Gutachten eine Werknutzung einzuräumen, bewirkt die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 nur dann, wenn für den Urheber aus der Nutzung nach den Verwertung... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/18 90/14/0004 5 Stammrechtssatz Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflichtigen im Zuge anderer Arbeiten stattgefunden, so sind auch in einem solchen Fall Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten nur dan... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0163 E 29. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Einkünfte aus der Verwertung von selbstgeschaffenen literarischen Urheberrechten liegen nur vor, wenn der Urheber Einnahmen dafür erzielt, daß er entweder sein Urheberrecht selbst iSd § 14 - § 18 UrhG ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 kommt nicht nur dann zum Zug, wenn der Urheber das Urheberrecht selbst iSd § 14 bis § 18 UrhG verwertet, sondern auch dann, wenn die Verwertung durch einen anderen stattfindet, weil der Urheber diesem eine Verwert... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß dem Auftraggeber das Recht eingeräumt wird, das - in Form eines Werkstückes an den Ersteller körperlich zurückzustellende - Gutachten zu vervielfältigen und je nach dem Zweck des Gutachtens einem mehr oder minder großen Personenkreis und damit der Öffentlichkeit zugä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter. Neben seinen aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärte er als Sachverständiger Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für das Jahr 1985 wurde er erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt, wobei auch sein Antrag, die Einkünfte aus der Gutachtertätigkeit gemäß § 37 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG 1972 begünstigt zu besteuern, Berücksichtigung fand. Im Zuge einer im Jahr 1986 unter anderem auch für das... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §98 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §24; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 131;
Rechtssatz: Sowohl bei gerichtlichen als auch privaten Gutachten kommt eine Begünstigung gem § 38 Abs 4 EStG 1972 nur in Betracht, wenn neben der für eine Gutachtertätigkeit typischen entgeltlichen Überlassung des Gutachtens (= Werkst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftstreuhänder. Als solcher erstellt er unter anderem auch Gutachten im Auftrag von Gerichten. Für die Einkünfte aus dieser Tätigkeit beantragte er in einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 1984 die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG. Den stattgebenden Einkommensteuerbescheid 1984 hob die belangte Behörde in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes gemäß § 299 Abs. 2 BAO auf. ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht27/04 Sonstige Rechtspflege32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;GebAG 1975 §24;GebAG 1975 §37 Abs2;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §2 Z3;UrhG §41; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992/25;
Rechtssatz: Einnahmen aus einer gerichtlichen Sachverständigentätigkeit sind ni... mehr lesen...
Die beiden (miteinander verheirateten) Beschwerdeführer sind absolvierte Betriebswirte und bezeichnen sich in ihren Steuererklärungen 1980 bis 1982 jeweils als Betriebsberater. Sie erklärten jeweils neben Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das Finanzamt ordnete - den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung folgend - auch die als freiberufliche erklärten Einnahmen den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu. Gegen die entsprechenden Bescheide erhob... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/14/0005 Besprechung in:ÖStZB 1992, 13;
Rechtssatz: Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Jahr 1984 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Ausmaß von S 12.188,--, für die er die Begünstigung des § 37 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG beantragte. Auf Vorhalt teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt mit, daß die Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus der Mitarbeit an einem Wörterbuch der japanischen Sprache stammten. Das Finanzamt wies den Antrag auf begünstigte Besteuerung mit der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §11;UrhG §14;UrhG §24;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn eine wissenschaftliche Tätigkeit ausschließlich der Schaffung literarischer Werke (hier: Wörterbuch der japanischen Sprache, technische Literatur in japanischer Sprache) dient, die ihrer Art nach zweifellos zur Verbreitung bestimmt sind, so kan... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §11;UrhG §14;UrhG §24;
Rechtssatz: Auch ein Miturheber, der gem § 11 UrhG sein Einverständnis zur Verwertung des gemeinschaftlichen Urheberrechtes gibt, erzielt Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten, soweit er für die Erteilung d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Leiterin einer von ihrem Vater gegründeten internationalen religions-philosophischen Bewegung (Gralsbewegung) und einer ebenfalls von diesem gegründeten Siedlung für die Bekenner dieser Bewegung. Sie entfaltet am Ort dieser Siedlung eine Erwerbstätigkeit wie den Betrieb einer Landwirtschaft, einer Gastwirtschaft mit Zimmervermietung und Hotelwagenbetrieb sowie einen Reitstall. Die Einkünfte hieraus - mit Ausnahme jener aus Land- und Forstwirtschaft - werden ... mehr lesen...
Index: EStG20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1UrhG §10 Abs2UrhG §14UrhG §16 Abs3UrhG §24 Abs2UrhG §50 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 4;
Rechtssatz: Urheberrechtliche Verwertungsrechte an den (hier: religionsphilosophischen) Sprachwerken des Gründers einer religionsphilosophischen Bewegung (hier: Gralsbewegung) sind nicht notwendiges Bet... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Der urheberrechtliche Schutz der Prüfungstätigkeit des Abgabepflichtigen, der den vom Abgabepflichtigen erstellten schriftlichen Prüfungsaufgaben durchaus zukommen mag, führt für sich allein noch nicht dazu, daß ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Einkünfte aus der Erstellung von Gutachten fallen - ungeachtet des Umstandes, daß diese urheberrechtlich geschützt sein können - regelmäßig nicht unter die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972, weil sie nicht au... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Einkünfte aus der Erstellung eines schriftlichen Berichtes über eine aktienrechtliche Sonderprüfung fallen nicht unter die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Maßgeblich für die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 ist nicht, ob eine Verbreitung von selbstgeschaffenen Urheberrechten möglich wäre, sondern ob das vom Abgabepflichtigen vereinnahmte Entgelt für die Einräu... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Einkünfte aus der Verwertung von selbstgeschaffenen literarischen Urheberrechten liegen nur vor, wenn der Urheber Einnahmen dafür erzielt, daß er entweder sein Urheberrecht selbst iSd § 14 - § 18 UrhG verwertet, ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 bis §18;UrhG §24 Abs1;UrhG §33 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der "Verwertung" von Urheberrechten iSd § 38 Abs 4 EStG 1972 (hier: Privatgutachten). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140117.X05 Im RIS seit 19.01.1988 mehr lesen...
Index: 16/01 Medien20/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;MedienG §1 Abs1 Z8;PostG Anl1 §20 Abs3 Z3;UrhG;
Rechtssatz: Das Erfordernis einer Ermächtigung nach dem Urheberrechtsgesetz zur Führung des Titels einer Druckschrift spricht nicht für, sondern gegen eine Rechtsnachfolge in die Stellung des Medieninhabers (Verlegers). Schlagworte Maßgebende... mehr lesen...