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20/08 UrheberrechtNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;Rechtssatz
Maßgeblich für die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 ist nicht, ob eine Verbreitung von selbstgeschaffenen Urheberrechten möglich wäre, sondern ob das vom Abgabepflichtigen vereinnahmte Entgelt für die Einräumung bzw Übertragung eines Verbreitungsrechtes bezahlt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985130163.X04Im RIS seit
29.03.1989Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009