RS Vwgh 1989/3/29 85/13/0163

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

20/08 Urheberrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §38 Abs4;
UrhG §14;
UrhG §15;
UrhG §16;
UrhG §17;
UrhG §18;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;

Rechtssatz

Maßgeblich für die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 ist nicht, ob eine Verbreitung von selbstgeschaffenen Urheberrechten möglich wäre, sondern ob das vom Abgabepflichtigen vereinnahmte Entgelt für die Einräumung bzw Übertragung eines Verbreitungsrechtes bezahlt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130163.X04

Im RIS seit

29.03.1989

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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