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20/08 UrheberrechtNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;Rechtssatz
Einkünfte aus der Erstellung von Gutachten fallen - ungeachtet des Umstandes, daß diese urheberrechtlich geschützt sein können - regelmäßig nicht unter die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972, weil sie nicht aus der Einräumung einer Werknutzung (einer Werknutzungsbewilligung) erzielt werden (Hinweis E 1.10.1985, 84/14/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985130163.X02Im RIS seit
29.03.1989Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009