RS OGH 2005/7/12 20R71/05y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.2005
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Norm

StbG §20 Abs1
UVG §3
UVG §4 Z1
VO (EWG) Nummer1408/71

Rechtssatz

1. Das UVG knüpft grundsätzlich daran an, dass das minderjährige Kind entweder österreichischer Staatsbürger oder staatenlos ist. Der Umstand, dass sowohl der Mutter als auch dem Kind die österreichische Staatsbürgerschaft zugesichert wurde, bedeutet nicht, dass ein Anspruch nach dem UVG besteht, weil die mit der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft verbundenen Gestaltungswirkungen dahingehend, dass dem neuen Staatsbürger Rechte zukommen und ihn Pflichten treffen, noch nicht mit der Zusicherung gemäß § 20 Abs. 1 StbG eintreten.

2. Artikel 51 (nunmehr Artikel 42) des EGV-Vertrages und die Verordnung Nummer 1408/71, insbesondere ihr Artikel 3, gelten nicht für Sachverhalte, die mit keinem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaates hinausweisen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Unterhaltsvorschuss;Rumänien;Zusicherung der Staatsbürgerschaft;Wanderarbeitnehmerverordnung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:2005:RES0000075

Dokumentnummer

JJR_20050712_LG00309_02000R00071_05Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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