RS OGH 2005/5/19 6Ob50/05d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.2005
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Norm

UVG §4 Z5
UVG §15 Abs2

Rechtssatz

Ein Rekurs gegen eine Vorschussgewährung nach § 4 Z 5 UVG kann nicht auf solche Umstände gestützt werden, die den Grund und die Höhe des Unterhaltsanspruchs betreffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119993

Dokumentnummer

JJR_20050519_OGH0002_0060OB00050_05D0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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