RS OGH 2020/4/29 10Ob79/19v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2020
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Norm

UVG §4 Z4

Rechtssatz

Es steht der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach § 4 Z 4 UVG nicht entgegen, wenn der Unterhaltsantrag erst nach Vorliegen der erstinstanzlichen Statusentscheidung, aber noch vor Eintritt der Rechtskraft der Statusentscheidung gestellt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133148

Im RIS seit

14.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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