Norm: UVG §7 Abs1 Z1UVG §19 Abs2
Rechtssatz: Wird der Unterhaltsvorschuss gemäß § 19 Abs 2 UVG rückwirkend erhöht und entspricht die Höhe der gesetzlichen Unterhaltspflicht, so schadet der Umstand, dass der Unterhaltsschuldner im Unterhaltsfestsetzungsverfahren einen möglichen Einwand der Verjährung von Unterhaltsansprüchen des Kindes nicht erhoben hat, der Erhöhung der Unterhaltsvorschüsse nicht. Der Verjährungseinwand kann vom Bund nicht im V... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Minderjährigen wurde mit einstweiliger Verfügung vom 7. Dezember 2001 (ON 2) gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in der Höhe von monatlich 1.450 ATS (= 105,38 EUR) ab 7. Dezember 2001 verpflichtet (ON 2). Im Hinblick auf diesen Unterhaltstitel gewährte das Erstgericht dem Minderjährigen mit Beschluss vom 10. Jänner 2005 (ON 42) Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von monatlich 105,38 EUR für die Zeit vom 1. Jänner 2005... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen wurde mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts vom 5. 9. 2008 gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in der Höhe von monatlich 105,40 EUR ab 11. 8. 2008 verpflichtet. Im Hinblick auf diesen Unterhaltstitel gewährte das Erstgericht der Minderjährigen auf deren Antrag mit Beschluss vom 24. 10. 2008 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG für die Zeit vom 1. 10. 2008 bis 30. 9. 2011, weil eine Exekutionsführung gegen de... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Minderjährigen wurde mit einstweiliger Verfügung vom 15. 12. 2008 gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in der Höhe von monatlich 105,40 EUR ab 12. 12. 2008 verpflichtet (ON U-2). Im Hinblick auf diesen Unterhaltstitel gewährte das Erstgericht dem Minderjährigen auf dessen Antrag mit Beschluss vom 29. 4. 2009 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von monatlich 105,40 EUR für die Zeit vom 1. 1. 2009 bis 31. 12. 2011 (ON U-17)... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen wurde mit einstweiliger Verfügung vom 8. 9. 2008 gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in der Höhe von monatlich 105,40 EUR ab 8. 9. 2008 verpflichtet. Im Hinblick auf diesen Unterhaltstitel gewährte das Erstgericht der Minderjährigen auf deren Antrag mit Beschluss vom 12. 12. 2008 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG für die Zeit vom 1. 11. 2008 bis 31. 10. 2011, weil eine Exekutionsführung gegen den Vater aussichts... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen wurde mit einstweiliger Verfügung vom 22. 11. 2006 gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in der Höhe von monatlich 105,40 EUR, beginnend mit der Zustellung der Einstweiligen Verfügung, verpflichtet. Die Zustellung erfolgte am 27. 11. 2006. Im Hinblick auf diesen Unterhaltstitel gewährte das Erstgericht der Minderjährigen auf deren Antrag mit Beschluss vom 28. 12. 2006 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG für die Z... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Minderjährigen wurde mit einstweiliger Verfügung gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in der Höhe von monatlich 105,40 EUR beginnend mit 27. 7. 2006 verpflichtet. Im Hinblick auf diesen Unterhaltstitel gewährte das Erstgericht dem Minderjährigen auf dessen Antrag mit Beschluss vom 25. 9. 2006 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG für die Zeit vom 1. 8. 2006 bis 31. 7. 2009. Der Vater des Minderjährigen wurde mit einstweiliger Ve... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der minderjährigen Vanessa wurde mit einstweiliger Verfügung vom 11. 4. 2007 verpflichtet, dem Kind ab 11. 4. 2007 einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von monatlich EUR 105,40 zu zahlen. Im Hinblick auf diesen Unterhaltstitel gewährte das Erstgericht der Minderjährigen auf deren Antrag mit Beschluss vom 4. 6. 2007 - weil eine Exekutionsführung gegen den Vater aussichtlos sei - gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG einen monatlichen Unterhaltsvorschuss von EUR 105,40 f... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des mj. Sebastian wurde mit einstweiliger Verfügung vom 15. November 2006 verpflichtet, dem Kind ab 30. Mai 2005 einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von monatlich 105,40 EUR zu zahlen. Auf Grund dieses Exekutionstitels hatte der Minderjährige am 28. Dezember 2006 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG beantragt, die ihm das Erstgericht mit Beschluss vom 8. Jänner 2007 in Höhe von monatlich 105,40 EUR vom 1. Dezember 2006 bis 30. November 2009 gewäh... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung gemäß § 382a EO vom 21. 9. 2006 wurde der Kindesvater dazu verpflichtet, beginnend mit 19. 9. 2006 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von EUR 105,40 zu bezahlen. In weiterer Folge wurde dem Minderjährigen aufgrund dieses Titels Unterhaltsvorschuss gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG von 1. 11. 2006 bis 31. 10. 2009 in der Titelhöhe von EUR 105,40 gewährt. Mit Beschluss vom 10. 11. 2006 wurde der Unterhalt beginnend mit 1. 11. 2004 mit EUR 180 festgesetzt u... mehr lesen...
Begründung: Mit der gemäß § 382a EO erlassenen einstweiligen Verfügung vom 23. 10. 2006 wurde der Kindesvater dazu verpflichtet, ab 20. 10. 2006 einen vorläufigen Unterhalt von EUR 105,40 zu bezahlen. In weiterer Folge wurde der Minderjährigen aufgrund dieses Titels Unterhaltsvorschuss gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG vom 1. 12. 2006 bis 30. 11. 2009 in Titelhöhe von EUR 105,40 gewährt. Mit Beschluss vom 13. 12. 2006 wurde der Unterhalt beginnend mit 1. 1. 2006 mit EUR 192 monatlich festgeset... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des mj. Marcel wurde mit einstweiliger Verfügung vom 7. November 2006 verpflichtet, dem Kind ab 7. November 2006 einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von monatlich EUR 130,90 zu zahlen. Im Hinblick auf diesen Unterhaltstitel gewährte das Erstgericht dem Minderjährigen auf dessen Antrag mit Beschluss vom 22. Dezember 2006 - weil eine Exekutionsführung gegen den Vater aussichtslos sei - gemäß den §§ 3, 4 Z 1 UVG einen monatlichen Unterhaltsvorschuss von E... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der minderjährigen Ana wurde mit einstweiliger Verfügung vom 1. 9. 2006 verpflichtet, dem Kind ab 9. 2. 2006 einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von monatlich EUR 112,70 zu zahlen. Im Hinblick auf diesen Unterhaltstitel gewährte das Erstgericht der Minderjährigen auf deren Antrag mit Beschluss vom 7. 12. 2006 - weil eine Exekutionsführung gegen den Vater aussichtslos sei - gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG einen monatlichen Unterhaltsvorschuss von EUR 112,70 für d... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 4. 1999 geborene Emilio ist der uneheliche Sohn der E***** M***** F***** und des Salvatore C*****; er lebt bei seiner Mutter, der die Pflege und Erziehung zukommen. Der Jugendwohlfahrtsträger beantragte namens des Kindes - Strichaufzählung am 21. 1. 2005, den Vater ab 1. 5. 2004 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 240 und - Strichaufzählung am 16. 3. 2005, den Vater mittels einstweiliger Verfügung gemäß § 382a EO zur Leistung eines v... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des minderjährigen Julian wurde mit einstweiliger Verfügung vom 17. 2. 2006 verpflichtet, dem Kind ab 2. 2. 2006 einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von monatlich EUR 105,40 zu zahlen. Im Hinblick auf diesen Unterhaltstitel gewährte das Erstgericht dem Minderjährigen auf dessen Antrag mit Beschluss vom 30. 3. 2006 - weil eine Exekutionsführung gegen den Vater aussichtslos sei - gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG einen monatlichen Unterhaltsvorschuss von EUR 105,40 ... mehr lesen...
Norm: EO §382aUVG §4 Z1UVG §4 Z5UVG §19 Abs2
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob aufgrund einer einstweiligen Verfügung nach § 382a EO ein 'unechter' Titelvorschuss nach § 4 Z 5 UVG oder ein 'echter' Titelvorschuss nach §§ 3, 4 Z 1 UVG begehrt wird, ist der 'vorläufige Unterhalt' kein Vorgriff auf den 'erst festzusetzenden Unterhalt', der eine nachträgliche 'Anpassung' des auf einem Titel nach § 382a EO beruhenden Vorschusses an den endgültigen Un... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. 12. 2004 geborene minderjährige Marcel ist der uneheliche Sohn der Sabine P***** und des Heimo M*****; er lebt bei seiner Mutter, der die Pflege und Erziehung zukommen. Am 11. 5. 2006 beantragte der Jugendwohlfahrtsträger namens des Kindes, den Vater ab 1. 3. 2006 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 184 und zugleich mittels einstweiliger Verfügung gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts von monatlich EUR 105,40 zu verpflichten. Mi... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1UVG §19 Abs2
Rechtssatz: § 7 Abs 1 Z 1 UVG ist im Verfahren nach § 19 Abs 2 UVG entsprechend anzuwenden. Nimmt ein Unterhalts(erhöhungs)beschluss zu Unrecht nicht auf einen rechtskräftig bestätigten Ausgleich (oder Zahlungsplan) Bedacht, ist dies bei der Entscheidung über den Unterhaltsvorschuss zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 4 Ob 277/02t Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UVG §19 Abs2
Rechtssatz: Wird der Unterhalt für vergangene Zeiträume erhöht, so ist der Unterhaltsvorschuss unabhängig davon anzupassen, ob der Unterhaltsschuldner Unterhaltsrückstände hat und ob diese Rückstände noch in voller Höhe einbringlich sind. Bereits gewährte Vorschüsse können nur nach den §§22f UVG zurückgefordert und nicht durch Aufrechnung mit den Erhöhungsbeträgen nach §19 Abs2 UVG einbringlich gemacht werden. ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen sind die ehelichen Kinder Stefan B***** und Andrea B*****. Die Ehe der Eltern wurde am 9. 7. 1998 einvernehmlich geschieden; die alleinige Obsorge für die Kinder kommt der Mutter zu. Das Bezirksgericht Oberpullendorf bestätigte mit - in Rechtskraft erwachsenen - Beschluss vom 18. 3. 2002 in dem zu 5 S 75/01s über das Vermögen des Vaters anhängigen Schuldenregulierungsverfahren den zwischen dem Vater und seinen Gläubigern abgeschlossenen Zahlungsplan. D... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Christina wurde zunächst mit Beschluss des Erstgerichtes vom 18. 5. 1998 für die Zeit vom 1. 4. 1998 bis 31. 3. 2001 ein monatlicher Unterhaltsvorschuss von S 1.500,-- laut Unterhaltstitel (Urteil) vom 17. 4. 1996, 2 C 63/95s-14, des Bezirksgerichtes Klagenfurt gegenüber ihrem außerehelichen Vater bewilligt, weil die zu 14 E 6353/97d des Bezirksgerichtes Villach geführte Exekution auf dessen Arbeitseinkommen erfolglos geblieben war und weitere Exekutionsschri... mehr lesen...
Norm: EO §382aUVG §19 Abs2
Rechtssatz: Der erkennende Senat schließt sich nicht der formalistischen Auffassung an, wonach eine Entscheidung, durch welche ein vorläufiger Unterhalt nach § 382a EO durch einen "endgültigen" ersetzt wird, nicht als Erhöhung des Unterhaltsbeitrages nach § 19 Abs 2 UVG aufgefasst werden könne. Materiellrechtliche Grundlage für den Unterhaltsanspruch des unehelichen Kindes ist ungeachtet der verfahrensrechtlichen Vora... mehr lesen...
Begründung: Das Kind hatte durch seinen Unterhaltssachwalter beantragt, den unehelichen Vater (erstmals) ab 1. 9. 1999 zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 2.625 zu verpflichten, und zugleich den Antrag gestellt, ihm vorläufige Unterhaltsbeträge nach § 382a EO in der Höhe von monatlich S 1.425 zu gewähren. Das Kind hatte durch seinen Unterhaltssachwalter beantragt, den unehelichen Vater (erstmals) ab 1. 9. 1999 zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 2.62... mehr lesen...
Begründung: Das jetzt 15-jährige eheliche Kind ist österreichischer Staatsbürger. Sein Vater ist türkischer Staatsbürger. Die Eheleute und das Kind lebten zunächst in der Türkei. 1987 kehrten die Frau und Kind nach Österreich zurück. Der Vater verblieb in der Türkei. Er ist unbekannten Aufenthalts. Mit Beschluß vom 22. 4. 1987 wurden dem Kind erstmalig Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 2 UVG in der im § 6 UVG vorgesehenen Richtsatzhöhe gewährt. Am 8. 3. 1990 wurde dieser Unterh... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des am 25. 9. 1987 geborenen Kindes war aufgrund einer am 4. 11. 1987 geschlossenen Unterhaltsvereinbarung (ON 1) verpflichtet, dem Kind einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1.500 S zu zahlen. Auf diesen Unterhalt wurden dem Kind seit 1. 8. 1989 (ON 2) Vorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in der Höhe von 1.500 S gewährt, so auch mit dem Beschluß des Erstgerichts vom 10. 2. 1997 (ON 20) für die Zeit vom 1. 3. 1997 bis 28. 2. 2000. Anstelle dieses Titelvorschu... mehr lesen...
Begründung: Der mj Gregory M***** ist das außereheliche Kind der Gabriela D***** und des Wolfgang H*****. Er befindet sich in Obsorge der Mutter. Mit Urteil vom 18. 9. 1995 verpflichtete das Erstgericht den Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages für den Minderjährigen von S 2.400,-- ab 10. 6. 1989. Diesem Unterhaltstitel entsprechend wurde dem Minderjährigen mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25. 11. 1996 ein Unterhaltsvorschuß von monatlich S 2.400,-- für die... mehr lesen...
Norm: EO §382aUVG §19 Abs2
Rechtssatz: Zu einer rückwirkenden Gewährung des Titelvorschusses käme es, wenn der Differenzbetrag zwischen dem vorläufigen Unterhalt und dem endgültigen Unterhalt nachträglich bevorschusst würde. Das schließt die vom Rekursgericht für zulässig erachtete analoge Anwendung des § 19 Abs 2 UVG aus. Soweit (erstmals) ein Antrag auf Vorschussgewährung gestellt und die Voraussetzungen dafür erst zu prüfen sind, können die ... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Simon R***** ist der außereheliche Sohn des Theodore John B***** und der Lucia R*****. Er befindet sich in Obsorge seiner Mutter. Der Vater hat bisher keinen Unterhalt geleistet. Mit einstweiliger Verfügung vom 19. 2. 1997, ON 10, verpflichtete das Erstgericht den Vater, ab 18. 2. 1997 einen vorläufigen Unterhalt von monatlich 1.300 S zu zahlen. Am 11. 4. 1997 wurden gemäß § 4 Z 5 UVG Unterhaltsvorschüsse in gleicher Höhe für die Zeit vom 1. 3. 1997 bis 28... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 22.12.1994 wurden dem Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse in Titelhöhe (S 2.900 im Monat) für den Zeitraum vom 1.12.1994 bis 30.11.1997 weitergewährt. Am 23.7.1997 wurde der vom Vater zu leistende Unterhalt ab 1.2.1997 auf S 3.600 im Monat erhöht; dieser Beschluß erwuchs am 18.11.1997 in Rechtskraft. Am 16.9.1997 verfügte das Erstgericht die Innehaltung der Vorschüsse ab 1.10.1997, weil sich der Minderjährige ab diesem Zeitpunkt für ein Jahr in Venez... mehr lesen...
Begründung: Dem damals noch mj Stefan F***** wurden Unterhaltsvorschüsse nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG gewährt, zuletzt von 1.800 S monatlich für den Zeitraum vom 1.9.1996 bis 30.11.1997. Am 18.7.1997 enthob das Erstgericht den Vater von seiner Unterhaltspflicht ab 1.1.1997 und ordnete die Innehaltung der Vorschüsse mit sofortiger Wirkung an. Das Landesgericht Leoben gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Unterhaltssachwalters statt und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung... mehr lesen...