Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §833;ABGB §834;AVG §63 Abs1;AVG §8;GSGG §1;GSLG Tir §1;GSLG Tir §6 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Belastung von Grundeigentum mit Dienstbarkeiten gehört zu den wichtigen Veränderungen iSd § 834 ABGB (Hinweis Gamerith, in:... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §833;ABGB §834;AVG §63 Abs1;AVG §8;GSGG §1;GSLG Tir §1;GSLG Tir §6 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat zu Vorschriften, die die Zustimmung des Eigentümers zur Belastung oder sonstigen Inanspruchnahme... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) vom 23. April 1996 wurde über Antrag der mitbeteiligten Parteien (mP) gemäß § 19 in Verbindung mit den §§ 1, 2, 3, 6, 7 und 15 Abs. 2 des Tiroler Güter- und Seilwegelandesgesetzes 1970, LGBL. Nr. 40 (GSLG 1970) zugunsten von Grundstücken der erstmitbeteiligten Partei und zugunsten von im Eigentum der Mitglieder der zweit- und drittmitbeteiligten Partei stehenden Grundstücken ein land- und forstwir... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;GSGG §1;GSLG Tir §1;
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Antrag auf Einräumung eines Bringungsrechts nach dem Tir GSLG kommt Personen, die aufgrund eines Vertrages mit dem Eigentümer des belasteten Grundstückes ein Nutzungsrecht (hier zur Ausübung des Rodelsports) haben keine Parteistellung zu (Hinw... mehr lesen...
Der Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Partei (mP) beantragte mit Eingabe vom 4. Mai 1973 bei der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) die Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes zur Errichtung einer 3,5 m breiten Hofzufahrt über Grundstücke, die teilweise im Eigentum der Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers standen. Begründet wurde dieser Antrag damit, über diese Grundstücke führe ein ca. 2,5 m breiter Servitutsweg, welcher den Erfordernissen der Erschließung und Bewi... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §480;ABGB §492;GSGG §1;GSGG §16 Abs1;GSGG §16 Abs3;GSLG Krnt 1969 §1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Einräumung eines Fahrtrechtes (hier: durch von der Agrarbehörde genehmigtes Übereinkommen) sagt noch nichts über den Benützerkreis... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §484;GSGG §1;GSGG §9 Abs1;GSLG Krnt 1969 §1;GSLG Krnt 1969 §11 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Steigerung der Benutzerfrequenz auf dem mit dem Bringungsrecht belasteten Weg durch den Ab-Hof-Verkauf würde nur dann eine unzulässige Ausdehnung des Bri... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §484;GSGG §1;GSGG §9 Abs1;GSLG Krnt 1969 §1;GSLG Krnt 1969 §11 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Als Änderung der Bewirtschaftungsart ist nicht jede Änderung in den Bewirtschaftungsmethoden zu verstehen, sondern nur Änderungen von der Art der Umstellung z... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §484;GSGG §1;GSLG Krnt 1969 §1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/19 93/07/0172 1 Stammrechtssatz Der Widerstreit zwischen Interessen des Berechtigten und jenen des Belasteten ist in billiger Weise zu lösen. Der Umfang einer ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §472;GSGG §1;GSLG Krnt 1969 §1;VwRallg;
Rechtssatz: Bringungsrechte nach dem Krnt GSLG weisen bezüglich Inhalt und Funktion weitgehende Ähnlichkeiten mit privatrechtlichen Dienstbarkeiten auf; dies legt es nahe, bei der Ermittlung des Umfanges ein... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten50/01 Gewerbeordnung80/06 Bodenreform
Norm: GewO 1994 §2 Abs1 Z5;GewO 1994 §2 Abs9;GSGG §1;GSGG §2 Abs1;GSLG Krnt 1969 §1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1;
Rechtssatz: Der Buschenschank stellt sich als ein von der Gewerbeordnung ausgenommenes Gastgewerbe und Schankgewerbe dar (Hinweis E 3.12.1958, 1808/55, VwSlg 4827 A/1958). Der Buschenschank ist daher keine der... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr in Ablichtung angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist im hier interessierenden Umfang folgender Gang des zur Erlassung des nunmehr angefochtenen Bescheides führenden Verfahrens zu entnehmen: Mit Bescheid vom 17. Februar 1994 räumte das Amt der Salzburger Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) zugunsten von Grundstücken mehrerer Verfahrensparteien, unter anderem auch der beschwerdeführenden Partei, ein zeitlich u... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §68 Abs1;GSGG §1;GSLG Slbg §1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da nur der
Spruch: eines Bescheides, nicht aber auch seine
Begründung: der Rechtskraft fähig ist, kann durch Ausführungen bloß in der
Begründung: eines Bescheides allein eine Verletzung von Rechten eines B... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Mai 1991 räumte die NÖ Agrarbezirksbehörde (AB) gemäß § 2 Abs. 1 des NÖ Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1973, LGBl. 6620-0 (GSLG), zugunsten näher genannter Grundstücke im Eigentum der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) ein Bringungsrecht über Grundstücke im Eigentum der Beschwerdeführer auf dem bestehenden Forstweg W. I ein, bezeichnete die Breite der Bringungsrechtstrasse als identisch mit der jeweiligen Breite des Forstwegs W.... mehr lesen...
Index: L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1;GSGG §2;GSLG NÖ §2 Abs1;GSLG NÖ §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992070171.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Eingabe vom 13. Dezember 1984 hatte die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (im folgenden: der Mb) die Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsweges über das Grundstück Nr. 568, KG B., des Beschwerdeführers in Form eines 2 m breiten Schlepperwegs mit der Begründung: begehrt, daß sein Feldstall, Grundstück Nr. 137, KG B., und seine Wiese, Grundstücke Nr. 573, 572, 574/1 und 574/2, je KG B., nur durch einen schmalen Fußpfad zu erreichen seien, weshalb ... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/06 Bodenreform
Norm: B-VG Art140 Abs1;GSGG §1;GSGG §2;GSGG §3 Abs1;GSGG §4;GSLG Tir §1;GSLG Tir §2;GSLG Tir §3;GSLG Tir §4;
Rechtssatz: Gegen die Bestimmungen von § 1, § 2, § 3 und § 4 Tir GSLG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten im Jahr 1985 bei der Agrarbezirksbehörde Gmunden die Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes zugunsten ihrer Liegenschaft M 7, EZ. 131, KG. W und begründeten dies damit, die vorhandene Wegeverbindung - öffentlicher Weg und anschließender Servitutsweg - sei unzulänglich und der Aufwand für eine Verbesserung dieses Weges zu hoch. Dieser Antrag wurde von der Agrarbezirksbehörde Gmunden abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung der Beschwerd... mehr lesen...
Index: L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1;GSGG §2;GSLG OÖ §1 Abs1;GSLG OÖ §31 Abs1;
Rechtssatz: Dem Einleitungsbescheid nach § 31 Abs 1 OÖ GSLG kommt nicht die Wirkung zu, daß die Behörde von einer Prüfung des Vorliegens eines Erschließungsmangels enthoben ist und vom Vorliegen eines solchen ausgehen kann. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1;GSGG §2;GSLG OÖ §1;
Rechtssatz: Welche Anforderungen an eine ausreichende Erschließung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke zu stellen sind und ob es erforderlich ist, daß eine mit LKW befahrbare Zufahrt vorhanden ist, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu beantworten (Hinweis E 23.2.1993, 91/07/... mehr lesen...
Index: L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1;GSGG §2;GSLG OÖ §1 Abs1;GSLG OÖ §31 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Verneinung des Vorliegens eines Erschließungsmangels scheidet auch die Erteilung der Bewilligung zur Vornahme von Projektsarbeiten für eine bestimmte gewünschte Variante eines Bringungsrechtes aus. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Mit seiner Eingabe vom 2. Mai 1989 erstattete der Beschwerdeführer an die Agrarbezirksbehörde (AB) folgendes Anbringen: Er sei Eigentümer der Liegenschaft EZ 23, KG N, zu welcher u. a. die Grundstücke 476/2 und 476/5, welche die Hofstelle darstellten, sowie die Grundstücke 471, 470/3 und 470/1, 470/2, 470/4, 470/5, 472, 493 und 494 gehörten, welche er über einen Dienstbarkeitsweg auf dem Grundstück 476/1 erreiche. Bei seiner Hofstelle auf dem Grundstück 476/2 sei 1981 zwischen seinem ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §480;ABGB §492;GSGG §1;GSLG Krnt 1969 §1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei einer Fahrtberechtigung auf Grund bestellter Dienstbarkeiten auf dem auf einer Parzelle angelegten Weg erstreckt sich ein solches Fahrtrecht zwangsläufig auf das Befahren des Weges ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Villach (ABB) vom 5. Juli 1984 wurde gemäß §§ 1, 2, 3 und 7 des Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1969, LGBl. Nr. 46 (GSLG) für die zweckmäßige Bewirtschaftung näher bezeichneter, im Eigentum der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei stehender Waldgrundstücke im Gesamtausmaß von 448,29 ha ein im Recht der Verbreiterung auf 3,2 m, der dauernden und ganzjährigen Benützung sowie der nachfolgenden Erhaltung ein... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1;GSGG §2;GSGG §3;GSLG Krnt 1969 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/07/0121
Rechtssatz: Ein Mitglied der Weggemeinschaft hat hinsichtlich der Bringungsanlage keinen Anspruch auf Bekanntgabe von Fachkräften für Planung und Bauaufsicht sowie von Baubeginn u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Eigentümer von dem Genossenschaftsgebiet der Güterweggenossenschaft G angehörender Grundstücke, stellte mit Eingabe vom 4. März 1988 gemäß § 13 Abs. 8 lit. b des Vorarlberger Güter- und Seilwegegesetzes - GSG., LGBl. Nr. 25/1963, den Antrag auf Ausscheidung sämtlicher Grundstücke der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof erstmitbeteiligten Partei, insbesondere der Grundstücke 2416/2, 2416/3, 2419/1, 2420, 2397/5, 2397/6, 547, 548, 2442 und 2444/1, sowie... mehr lesen...
Index: L66208 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Vorarlberg80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1;GSGG §11;GSGG §12;GSLG Vlbg 1963 §12;GSLG Vlbg 1963 §13;GSLG Vlbg 1963 §5;
Rechtssatz: Gehören der Güterweggenossenschaft als Mitglieder "die jeweiligen Eigentümer" der im Wegkataster aufgezählten Liegenschaften an, so steht eine derartige Regelung mit dem Vlbg GSLG im Einklang. Ein eigenes Begehren auf Ausschluß besti... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 22. April 1988 wurden gemäß §§ 11, 14 und 22 des Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetzes - GSLG 1970, LGBl. Nr. 40, über Antrag der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien unter Spruchpunkt I die mit Bescheid derselben Behörde vom 8. Mai 1954, Zl. IIIb-986/3-1953, eingeräumten landwirtschaftlichen Bringungsrechte - darunter auch ein solches zugunsten des Grund... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §66 Abs4;GSGG §1;GSGG §11;GSGG §9;GSLG Tir §1;GSLG Tir §11 Abs1;GSLG Tir §14;
Rechtssatz: Haben zwei Mitglieder einer Bringungsgemeinschaft die Aufhebung der Bringungsrechte nach § 11 Abs 1 Tir GSLG, darunter auch eines zugunsten des Grundstücks eines dritten Mitgliedes eingeräumten Bringungsrechtes be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. März 1988 stellte die Agrarbezirksbehörde Linz (ABB) gemäß den §§ 1 und 31 Abs. 1 des O.ö. Bringungsrechtegesetzes, LGBl. Nr. 19/1962 (BRG), fest, daß das von der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei begehrte landwirtschaftliche Bringungsrecht zugunsten der Grundstücke Nr. nn1, nn2, nn3 und nn4, alle KG W, nicht unter die Bestimmungen über die Einräumung von Bringungsrechten falle, weil es in bezug auf diese dem Mitbeteiligten gehör... mehr lesen...