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L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege OberösterreichNorm
GSGG §1;Rechtssatz
Dem Einleitungsbescheid nach § 31 Abs 1 OÖ GSLG kommt nicht die Wirkung zu, daß die Behörde von einer Prüfung des Vorliegens eines Erschließungsmangels enthoben ist und vom Vorliegen eines solchen ausgehen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070167.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.06.2012