RS Vwgh 1993/10/12 91/07/0167

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Veröffentlicht am 12.10.1993
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Index

L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §1;
GSGG §2;
GSLG OÖ §1 Abs1;
GSLG OÖ §31 Abs1;

Rechtssatz

Dem Einleitungsbescheid nach § 31 Abs 1 OÖ GSLG kommt nicht die Wirkung zu, daß die Behörde von einer Prüfung des Vorliegens eines Erschließungsmangels enthoben ist und vom Vorliegen eines solchen ausgehen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991070167.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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