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L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege OberösterreichNorm
GSGG §1;Rechtssatz
Bei einer Verneinung des Vorliegens eines Erschließungsmangels scheidet auch die Erteilung der Bewilligung zur Vornahme von Projektsarbeiten für eine bestimmte gewünschte Variante eines Bringungsrechtes aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070167.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.06.2012