Index
L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege TirolNorm
ABGB §833;Rechtssatz
Die Belastung von Grundeigentum mit Dienstbarkeiten gehört zu den wichtigen Veränderungen iSd § 834 ABGB (Hinweis Gamerith, in: Rummel2, Rz 2 zu § 834). Unterläßt die Mehrheit der Miteigentümer die Ergreifung von Rechtsmitteln gegen Bescheide, mit denen eine solche Dientbarkeit begründet wird, dann kommt dies im Ergebnis einer Zustimmung zu einer derartigen Belastung gleich, die nicht nur sie, sondern auch die Minderheitseigentümer belastet. Es gilt daher hier dasselbe wie im Falle der ausdrücklichen Zustimmung, nämlich, daß der Minderheitseigentümer sich gegen eine solche behördlich begründete Dienstbarkeit mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen kann.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997070199.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011