Begründung: Paul Edward H*****, ein gebürtiger Österreicher, lebte seit langem in den Vereinigten Staaten und war amerikanischer Staatsbürger. Er verstarb am 9. 9. 1997 im Krankenhaus St. Pölten unter Hinterlassung eines nicht unbeträchtlichen in Österreich befindlichen Vermögens, unter anderem bestand dieses aus Liegenschaften, Sparbüchern, einem Wertpapierdepot und Forderungen, zuletzt wurde ein Reinnachlass von 16,209.491,48 S vom Gerichtskommissär Mag. Johann Z***** ermittel... mehr lesen...
Begründung: Die am 19. 4. 1959 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 16. 7. 1997 gemäß § 55 Abs 1 EheG ohne Verschuldensausspruch geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit 15. 2. 1992 aufgehoben. Der Ehe entstammen zwei bereits volljährige Kinder. Die am 19. 4. 1959 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 16. 7. 1997 gemäß Paragraph 55, Absatz eins, EheG ohne Verschuldensausspruch geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit 15. ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer vom Antragsgegner am 8. Jänner 1998 beim Erstgericht eingebrachten Klage wurde die Ehe der Streitteile aus dem Alleinverschulden der Antragstellerin mit Urteil vom 26. Jänner 1998, rechtskräftig seit 30. Jänner 1998, geschieden. Mit Schriftsatz, beim Erstgericht eingelangt am 27. März 1998, beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dergestalt, dass unter anderem der Antragsgegner ver... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IAEheG §81EheG §91
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 81 ff EheG normieren zwar einen Anspruch der Ehegatten auf Aufteilung, mangels anders lautender Vereinbarung nicht aber einen solchen auf Rechnungslegung. Art XLII EGZPO ist im nachehelichen Aufteilungsverfahren zwar grundsätzlich anwendbar (SZ 69/174), jedoch nur in der Form des 2. Falles des Art XLII Abs 1 EGZPO. Aus der danach bestehenden Bescheinigungspflicht des Ant... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §83EheG §91
Rechtssatz: Im Rahmen des Aufteilungsverfahrens ist von einem im Wege der Schätzung ermittelten Verkehrswert einer Liegenschaft und nicht von einem allenfalls im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erzielten Meistbot auszugehen; es ist zwar richtig, daß im Wege der Schätzung immer nur ein bloß annähernd richtiger Wert der geschätzten Sache erhoben werden kann. Der so ermittelte Schätzwert kommt - wenn ma... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Aufteilungssache der Antragstellerin T*****, vertreten durch Dr.Norbert Grill, Rechtsanwalt in Jenbach, wider den Antragsgegner H*****, vertreten durch Dr.Hansjörg Mader und Dr.Christian Kurz, Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen Auf... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten am 6.5.1970 vor dem Standesamt Wien-Währing die Ehe geschlossen. Diese wurde mit - in Rechtskraft erwachsenem - Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 17.2.1986, 3 Cg 370/82, aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger. Der Ehe entstammt die am 25.8.1972 geborene Tochter Barbara B*****. Zur Zeit der Eheschließung hatte die Frau ihr Studium der Pharmazie beendet und war als Apothekenasp... mehr lesen...
Begründung: Mit dem seit 8. Oktober 1985 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 25. September 1985, GZ 31 Cg 200/85-3, wurde die am 19. April 1975 zwischen den Parteien geschlossene - beiderseits zweite - Ehe aus dem gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien wurde zu Ostern 1984 durch den Auszug der Frau aus der Ehewohnung in 1130 Wien, Schluckergasse 3/5/2, ... mehr lesen...
Norm: EheG §91
Rechtssatz: Solche Vermögensverringerungen die mit Rücksicht auf die Gestaltung der Lebensverhältnisse bei aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft bedenklich erscheinen und den Verdacht nahelegen, der eine Ehegatte habe sie nur in der Absicht getätigt, den anderen bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zu benachteiligen, sind bei der Aufteilung miteinzubeziehen. Entsc... mehr lesen...
Begründung: Mit dem seit 23. September 1987 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 19. November 1986 wurde die am 28. März 1967 zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Der Ehe entstammt die am 16. November 1973 geborene Tochter Daniela. Die seit 28. September 1979 von den Parteien benützte Ehewohnung befand sich in dem von ihnen auf der in ihrem jeweiligen Hälfteeigentum gestandenen Liegenschaft EZ 1327 KG S... mehr lesen...
Begründung: Die am 2. Mai 1970 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 10. Juli 1986 aus dem Verschulden des Ehemannes geschieden. Der Ehe entstammen die Töchter Elke, geboren am 25. Oktober 1970, Claudia, geboren am 28. Februar 1972, und Kornelia, geboren am 16. Mai 1974. Die Kinder sind noch nicht selbsterhaltungsfähig. Die Elternrechte stehen der Ehefrau allein zu. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses Kreggaberweg Nr. 8... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Marold als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik, Dr. Zehetner, Dr. Klinger und Dr. Schwarz als Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Dr. Hans P*****, vertreten durch Dr. Brigitte Birnbaum, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin Dr. Christine P*****, vertreten durch Mag. Dr. Oskar Wanka, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung de... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahr 1974 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. Mai 1983 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Der Ehe entstammen zwei Kinder, geboren 1975 und 1979, die sich bei der Mutter befinden. Mit ihrem am 5. Juli 1983 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte die Antragstellerin die Übertragung des Eigentumsrechtes an der Ehewohnung in Wien 23, Triesterstraße 166, an sie g... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren vom 18.März 1966 bis 25.April 1973 und vom 29. Oktober 1976 bis 24.Jänner 1984 verheiratet. Den Ehen entstammen die Kinder Sabine, geboren am 7.Juli 1966, Petra, geboren am 21. März 1968 und Helmut, geboren am 3.April 1978. Beide Teile beantragten die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Antragsgegnerin stellte überdies einen Antrag auf Abgeltung ihrer Mirkung im Erwerb des Antragsgegners in Höhe von zumin... mehr lesen...
Norm: EheG §91
Rechtssatz: Ein klagbarer Anspruch eines geschiedenen Ehegatten gegen denjenigen, zu dessen Vorteil der andere Ehegatte eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse verringerte, ist ausgeschlossen, wenn nicht fristgerecht die Einbeziehung des Wertes des Fehlenden in die Aufteilung beantragt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 520/88 Entscheidungstext OGH 16.03.19... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 31.Mai 1985, 36 Cg 119/84-26, aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Streitteile wurde bereits im Juni 1984 aufgelöst. Der Ehe entstammen zwei Kinder, nämlich die am 16.Juli 1981 geborene Tochter Andrea und der am 28. Oktober 1982 geborene Sohn Thomas, die sich in Pflege und Erziehung der Mutter befinden. Inn... mehr lesen...
Begründung: Die am 9. Mai 1970 geschlossene Ehe der Streitteile, der zwei noch minderjährige Kinder entstammen, wurde am 31. Oktober 1985 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten den beiden ehelichen Kindern gegenüber stehen der Antragstellerin zu. Die Antragstellerin begehrt die Übertragung der im gemeinsamen Eigentum der Parteien stehenden Liegenschaft EZ 440 II KG Telfens mit dem Haus Vomperbach 300 in ihr Alleineigen... mehr lesen...
Norm: EheG §91
Rechtssatz: In Ermangelung einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung des anderen Ehegatten wird jede Umschichtung von ehelichen Ersparnissen von der Bestimmung des § 91 Abs 1 EheG erfasst. Der daraus entstehende Anspruch auf Einbeziehung des Fehlenden führt zu der Fiktion, das Fehlende - und zwar nach dem Wert zur Zeit der Aufteilung - sei dem Antragsgegner schon durch Aufteilung zugekommen. Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die am 22.April 1959 zwischen der am 13.April 1924 geborenen Antragstellerin und dem am 27.Juli 1927 geborenen Antragsgegner geschlossene Ehe wurde aus dem überwiegenden Verschulden der Antragstellerin geschieden. Die Ehe blieb kinderlos. An ehelichem Gebrauchsvermögen und ehelichen Ersparnissen sind vorhanden die Ehewohnung (zwei zu einer Wohnung verbundene Eigentumswohnungen), in Wien 18., Messerschmidtgasse 2, samt Einrichtung, ein Pachtrecht an der Liegenschaft ein... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 14.10.1981 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Beide Parteien beantragten fristgerecht (§ 95 EheG) die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81 ff EheG. Gertrude M*** (im folgenden Antragstellerin genannt) begehrte, ihr das "Alleineigentumsrecht" an der Ehewohnung und den darin befindlichen Fahrnissen, an den vorhandenen Ersparnissen... mehr lesen...
Begründung: Nach der am 16.11.1983 aus gleichteiligem Verschulden erfolgten Scheidung seiner am 29.1.1967 mit der Antragsgegnerin geschlossenen Ehe beantragte der Antragsteller am 17.1.1984 und 9.2.1984 die Aufteilung der während der Ehe angeschafften, in der im Hause Edling Nr. 8 gelegenen ehemaligen Ehewohnung befindlichen Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände sowie die Zahlung einer Ausgleichszahlung durch die Antragsgegnerin an ihn dafür, daß er am vorgenannten Haus bzw. auf ... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. Juni 1971 geschlossene Ehe der Parteien, der drei Kinder, nämlich der am 29. November 1971 geborene Walfried, die am 20. Februar 1975 geborene Patrizia und der am 31. März 1976 geborene Michael enstammen, wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 6. Juni 1983 (3 Cg 949/82-56) aus dem überwiegenden Verschulden des beklagten Ehemannes geschieden. Im Jahre 1981 hat der Antragsgegner die am 25. Juli 1968 geborene außereheliche Tochter der Antragstellerin,... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1EheG §83EheG §91
Rechtssatz: Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung bei der Bemessung der Ausgleichszahlung können auch Überlegungen darüber angestellt werden, ob Zuwendungen eines Dritten für die Anschaffung der Ehewohnung dadurch gleichsam als abgewohnt angesehen werden können, daß der Geschenkgeber eine Zeit lang auch in dieser Wohnung wohnte. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. 4. 1967 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 21. 12. 1982, 12 Cg 172/82, gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Dieser Ehe entstammt die am 12. 10. 1967 geborene Gudrun, die im Haushalt ihres Vaters betreut wird, dem auch die elterlichen Rechte und Pflichten im Sinne des § 144 ABGB übertragen wurden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde am 31. 7. 1981 vom Antragsgegner dad... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §91
Rechtssatz: Hat ein geschiedener Ehegatte eheliche Ersparnisse zur Befriedigung von Ansprüchen verwendet, die ihrer Art nach erst durch die Ehescheidung entstanden sind, ist der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einzubeziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 551/85 Entscheidungstext OGH 17.04.1985 1 Ob 551/85 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof hatte sich mit der vorliegenden Außerstreitsache bereits in seinem Beschluß vom 24.2.1983, 6 Ob 552/82 (ON 32 des Aktes), zu befassen, weshalb hinsichtlich des Parteienvorbringens auf diese Entscheidung verwiesen werden kann. Das Erstgericht hat nunmehr Karl W*** schuldig erkannt, seiner früheren Ehegattin Leopoldine S*** in Abgeltung des Zuerwerbes einen Betrag von S 316.301,50 zu bezahlen (Punkt 1), das Mehrbegehren auf Zahlung von weiteren S ... mehr lesen...
Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des KG R i. I vom 2. 4. 1980 geschieden. Ein überwiegendes Verschulden eines der beiden Ehegatten wurde nicht ausgesprochen. Am 23. 3. 1981 stellte die Gattin den Antrag auf gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, wobei dem Teilungsverfahren die eheliche Wohnung in dem auf der Liegenschaft EZ 989 KG M errichteten Wohnhaus, das den Parteien je zur Hälfte gehörige Grundstück EZ 1552 KG M mit dem darauf... mehr lesen...
Norm: EheG §91
Rechtssatz: Eine einseitige Disposition eines Ehegatten über eheliche Ersparnisse zum Nachteil des anderen ohne dessen ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung widerspricht der Zielsetzung des Gesetzes. Entscheidungstexte 7 Ob 670/83 Entscheidungstext OGH 22.09.1983 7 Ob 670/83 4 Ob 552/91 Entscheidungstext OGH 10.... mehr lesen...